Um dieselbe Zeit da' Napoleon der Erste seinem Minister CretetBefehl ertheilt hatte, bis zur Wiederkehr der schönen JahreszeitFrankreich von allen Bettlern zu befreien, erlag auch die baye-rische Regierung, vom Grafen Montgelas in napoleonischem Geistegeführt, einem ähnlichen Anfall von Allmachtsschwindel. Dieorganische Verfügung vom 22. Februar 1808 entzog die Armen-pflege den Gemeinden und Bezirken, und machte sie derart zurSache des Staats, dafs dessen Behörden sie zu verwalten hatten.So wenig jedoch wie der Erlafs des machtberauschten Franzosen-Kaisers vom 24. November 1807 die anbefohlene Wirkung, «derWelt das Schauspiel eines grofsen Landes ohne Bettelei zu zeigen»,so wenig hatte die Staatsarmenpflege in Bayern Bestand. Ehenoch der Minister Montgelas vom Schauplatz trat, kehrteman zu der alten Ordnung zurück. Es war vermuthlich derweitverbreitete Nothstand des Jahres 1816 — Nachwirkung desKriegs im Zusammenhang mit einer schlechten Ernte ■—, was dieWiederherstellung der Armenpflege durch Gemeinden und Be-zirkebeschleunigte; auf der Verordnung vom 17. November des ge-nannten Jahres ist man dann bis 1869 hin ruhig stehen geblieben.
Erfolgreicher und einfacher als sein Herr hatte sich Napoleon’s Statthalter in Hamburg , der Marschall Davoust, nach der zweitenBesetzung der Stadt im Jahre 1813 von aller Nothwendigkeit derArmen-Unterstiitzung befreit. Wer nicht ausreichend versorgtwar für die angenommene Dauer der Belagerung welche bevor-stand, den trieb er hinaus. «Dreifsigtausend Unglückliche», heifstes in J. G. Rist’s kürzlich erschienenen Lebens - Erinnerungen,«Hausväter, Mütter mit kleinen Kindern, wenige Habe tragend,mitunter halb nackt, Lahme, Kranke, alles was beklagenswert!!