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Die Wirkungen des Schutzzollsystems in Deutschland / von Georg Gothein
Entstehung
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Fleisch zirka 30 v. H., bei Kaffee 44 v. H. usw. Rechnet mausie durchschnittlich mit 30 v. EL, so würde, da in Arbeiterfamilien5260 v. H. des Einkommens auf Nahrungsmittel ausgegebenwerden müssen, 1518 v. H. des Einkommens von der Ver-teuerung durch Zölle verschlungen werden, d. h. der Arbeiterbzw. die erwerbenden Glieder seiner Familie müssen 4554 Tageim Jahre frohnden, nur um das aufzubringen, um was ihr Lebens-unterhalt durch die Zölle verteuert wird. Damit aber noch nichtgenug: die künstliche Verteuerung der Lebensmittel hat

natürlich auch zu einer solchen aller anderen Lebensbedürfnissegeführt, denn selbstverständlich mufsten die Löhne entsprechendder teueren Lebenshaltung gesteigert werden. Beispielsweise sinddie Preise oberschlesischer Steinkohlen von 18971907 von8,7 Jt auf 12, Ji pro t gestiegen. Das verteuert nicht nurder Familie den direkten Kohlenkonsum, sondern auch allenFabriken die Produktionskosten, und der Konsument mufs in demhöheren Preis der Fabrikate die teueren Kohlen bezahlen. Undwie bei Kohlen ist es mit jedem anderen Artikel; schliefslich setztsich der Preis jedes Fabrikates von dem darin enthaltenen Grund-rentenwert, bzw. den aus dem Auslande bezogenen Rohstoffen ab-gesehen, aus Arbeit zusammen. Fabrikarbeiter und Bauarbeiterbrauchen höhere Löhne, dadurch wird das Fabrikat und dieWohnung teurer, also mufs der Konsument im Preise des Fabrikatsund in der Wohnungsmiete wiederum die Verteuerung durch dieLebensmittel bezahlen. Trotz der aufserordentlichen Fortschritte,welche die technische Entwicklung gemacht hat, trotz der ge-

Durchschnitt 98,86 Jt. pro t. Der Zoll machte also mit 35 Jt 35,4 v. II.aus, 18971906 unverzollt 106,5 Jt. Der Zoll von 50 JI macht demnach47 v. H. von Wert aus. Weizen kostete 18971906 unverzollt Berlin 131,3 Ji.Der Zoll von 55 Jt beträgt also 41,9 v. H. des Wertes. Bei Rind- undHammelfleisch macht der Zoll von 30 Jt pro 100 kg zirka 30 v. H. desWertes aus; bei Schweinefleisch zirka 24 v. II.; bei Butter zirka 10 v. H.;bei Käse zirka 22 v. H.