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lichste Nahrungsmittel durchweg vertheuerten, selbst wenn dieAbsicht des Gesetzgebers nicht darauf gerichtet war.
Im Jahre 1436 wurde, nach Aufhebung des absoluten Aus-fuhrverbotes, gesetzlich bestimmt, dafs Weizen ohne besondereLicenz ausgeführt werden dürfe, wenn der Preis per Quarter(= 290,789 franz. Liter oder 4,77 Neuscheffel) nicht 6 2 / 3 Schilling(Schilling = Reichsmark) überstiege, und 29 Jahre später wardfestgesetzt, dafs dann auch kein Weizen eingeführt werden dürfe.Indessen kam die erste dieser Verfügungen einem Ausfuhrverbotegleich und wurde demgemäfs unter Königin Elisabeth (1562) ent-sprechend modificirt. Da gegen Ende des 17. Jahrhunderts dieGetreidepreise beträchtlich fielen, theils durch gute Ernten, theilsunter dem Einflufs der Werthabnahme der Edelmetalle, sosetzten die Grundbesitzer 1670 ein Zollgesetz durch, das einemKorneinfuhr-Verbote gleich kam und die Ausfuhr-Beschränkungenabschaffte. Damit nicht zufrieden, brachten sie es 1688 zu einerExportprämie auf Getreide! Der Durchschnittspreis war damalszu 28 sh. berechnet und die Prämie sollte erst bei dem Preise von48 sh. in Wegfall gerathen!
Wilhelm III. konnte dieser unerhörten Forderung keinenWiderstand leisten, weil er von der im Parlament übermächtigenLandaristokratie die erste Bewilligung der jährlichen Grundsteuererlangen mufste. Die Grundaristokratie beabsichtigte, sich indiesem Handel nicht blos hohe Preise für ihre Producte, sondernauch gleichmäfsige, constant hohe Preise zu verschaffen. In gutenJahren erhöhte die Ausfuhrprämie den Brodpreis ganz beträchtlich;aber wenn die Ausfuhrprämie auch in Nothjahren suspendirtwurde, so wirkte sie trotzdem noch auf diese ein durch die vor-hergehende Minderung der Vorräthe.*) In derselben Zeit, wodas englische Gesetz die Getreide-Ausfuhr beförderte, standFrankreich (bis 1764) unter einem absoluten Korn-Ausfuhrverbot.
In dem 18. Jahrhundert bestanden bis gegen sein stürmischesEnde für den englischen Getreidehandel ungefähr dieselben Zu-stände und Gesetze, wie am Ausgang des 17. Die Epoche dergrofsen Kriege freilich liefs für die bisherige Zollpolitik keinenRaum. Schon 1795—96 und 1800 wurden erst Einfuhrprämien,