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Aus der Geschichte der englischen Kornzölle / von H. B. Oppenheim
Entstehung
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v^obden sagte einmal im Unterhause: «Wenn unsere Finanz-gesetze, unser Statutenbuch in den Mond gelangen könnten,ganz so wie sie sind und ohne irgend einen Commentar, sowürden die Mondbewohner daraus erkennen, dafs dieselben dasWerk einer den Grund und Boden besitzenden Aristokratie sind.»

Dcmgemäfs hat z. B. auch die Grundsteuer in den englischenFinanzen stets nur eine geringe Rolle gespielt und einen auf-fallend kleinen, nicht einmal mit der allgemeinen Geldentwerthungnominell zunehmenden Antheil an den Staatsausgaben bestritten.

Die eigentliche Land-tax wurde erst 1692, unter KönigWilhelm III., der Aristokratie abgerungen; sie stand unter jähr-licher Bewilligung bis zum St. 38, Geo. III. c. 60 (1798), welchessie perpetuirte und ablösbar machte. Die alten Taxirungensind beibehalten und mit ihnen die äufserste Ungleichheit derEinschätzungen.*) Im Jahre 1706 betrug die Grundsteuer etwasunter und im Jahre 1841 wenig über 2 Millionen T. Die Erträgeder Eingangszölle und Accise hatten sich in dieser Zeit ungefährverzehnfacht und das ganze Budget die 25fache Summe derGrundsteuer erreicht.**)

Von dieser Seite also war der englischen Landwirthschaftkeine Fessel angelegt und der Getreidepreis nicht beeinflufst.Dagegen quälte man sich in England so gut, wie in anderenLändern, von Alters her mit Ausfuhr- und Einfuhr-Verboten undanderen administrativen Beschränkungen, welche das unentbehr-

*) Vergl. Blackston e - St ephen, 2. Bd. 1848, T. II. S. 528-533 undR. Gneist , das englische Verwaltungsrecht, 2. Ausgabe 1867, Bd. II. S. 781 bis783 und S. 790793-

**) Vergl. Bastiat, Cobden et la Ligue (T. III. der Oeuvres-completes)Introduction S. 14 u. 15,

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