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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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die Vertreter Belgiens und der Schweiz schon damals in denVerhandlungen der Conferenzen diesen Standpunkt vertretenund seitdem immer nachdrücklicher betont. Leider wurde imJahre 1880 der gröfste Kenner des Münzwesens in der Schweiz und einer der ersten des Faches in der ganzen Welt, dergelehrte und scharfsinnige Feer-Herzog , durch den Tod ab-gerufen. Seine tiefblickende Vorsicht hat das Mögliche gethan,um für sein Vaterland die Auflösung des lateinischen Bundesso unschädlich als möglich zu machen.

Hatte das gemeinsame Interdikt gegen das Silber dieGrundlage des Bundes total verändert, so waren schonvorher in einzelnen der theilnehmenden Staaten Dinge ge-schehen, welche eine Durchlöcherung des Vertrags mit sichbrachten. Eine Ausgabe von Zwangspapiergeld war zuerstin Italien im Jahr 1866, der Zwangskurs der Banknoten inFrankreich im Jahr 1870 nichts anderes als die Herstellungeiner Art von Umlaufsmitteln, welche in den Verträgennicht vorgesehen und daher nicht gestattet worden war.Man braucht nur daran zu erinnern, dafs die Conventiongenaue Vorschriften über Gehalt und Quantität der von jedemder Betheiligten zu prägenden Silber-Scheidemünzen enthielt,um die Berechtigung, einseitig ein stofflich ganz werthlosesCreditgeld in beliebigen Beträgen zu schaffen, für ausge-schlossen halten zu müssen. Dafs Frankreich und Italien vordem Gebot der politischen Lage nicht einen Augenblick An-stand nahmen, den Vertrag zu brechen, dafs sie nicht einmaldaran dachten, sich bei ihren Mitverbündeten deshalb zu ent-schuldigen uud Indemnität zu verlangen, war ebenso natürlich,als darin einer der deutlichsten Fingerzeige für die Werth-losigkeit solcher Verträge liegt, deren gröfster Fehler ebendarin besteht, dafs ein im Uebrigen souveräner Staat sich inSachen so fundamentaler Lebensbedingungen, wie das eigeneGeldwesen, die Hände binden soll.

Es ist von höchster Bedeutung, dafs die Streitfragen,welche jetzt zu heftigen Gegensätzen im Schoofs der Uniongeführt, und welche ihrem freilich ohnehin dem Unter-