bekannt gemacht: wer vor dem Angriff zurückginge, der würdeerschossen.
Meine Äerren, uns sind derartige Befehle unverständlich.
(Bravo I)
Die Tapferkeit, die Treue, die Pflichttreue unserer Leute be-rechtigt uns, daß wi.r überall dort, wo wir nicht unter gleichen, son-dern auch noch unter allenfalls erträglichen Verhältnissen mit denFeinden uns zu messen haben, niemals versagen werden.(Lebhafter Beifall.)
Meine Herren, aber gerade diese Hingebung und diese Selbst-entäußerung unserer tapferen Truppen macht es mir als ihrem Ver-treter zur besonderen Pflicht, Sie dringend zu bitten, dieses Gesetz,das ihnen Äilfe und Verstärkung bringen soll, anzunehmen.
Ehe ein Gesetz in Wirkung tritt, braucht es eine gewisse Wir-kungsdauer. Es wird einige Zeit kosten, ehe sich seine wohltätigenFolgen sür unsere Truppen da draußen erkenntlich machen. Andauch alle die, die dort tapfer und mit Selbstverleugnung kämpfen,sehnen sich doch nach diesem Beweise des Willens der Äeimat undihres Volkes, ihnen starke und ausreichende Äilfe zu bringen. Des-wegen, meine Äerren, weil es ohnehin einige Zeit kosten wird, ehedie Wirkungen des Gesetzes in Kraft treten werden, vereinige ichdie Bitte der draußen kämpfenden Truppen, für die ich mit ver-antwortlich bin, mit meiner eigenen Bitte: nehmen Sie nicht nurdas Gesetz an, sondern nehmen Sie es bald an!
(Lebhafter Beifall.)
Staatssekretär Dr. Helfferich:
Meine Äerren, das Gesetz, das die verbündeten NegierungenIhnen vorgelegt haben, wird mit ehernem Griffel geschrieben.Es ist ein Gesetz des Krieges und ein Gesetz der Not, ein Gesetzdes eisernen Willens und — niemand im In- und Auslande zweifeltdaran — ein Gesetz der eisernen Tat. Das Gesetz schafft neuesRecht für die Äeimat, aber hinter seinen Paragraphen rollt derDonner der Sommeschlacht. Äeimat und Feldheer reichen sich indiesem Gesetz die Äand in unauflöslichem Bund zu Kamps undSieg. Neben die allgemeine Wehrpflicht tritt mit diesem Gesetzdie allgemeine Pflicht zum vaterländischen Hilfsdienst, neben dieDämpfende Truppe tritt die organisierte Äeimarmee.
9