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geprägt werden. Nach den Motiven sollten die Dreissig- undFünfzehnmarkstücke im Umlauf die „sehr beliebten Zehn- undFünfthalerscheine" ersetzen.
Uber die staatsrechtliche Ordnung des neuen Münzwesensging der Entwurf selbst mit Stillschweigen hinweg; nur in derBegründung fand sich der Satz: „Die Ausprägung der Gold-münzen dürfte dem Reiche vorzubehalten sein, damit die volleÜbereinstimmung der Münzen in jeder Beziehung von vornhereingesichert werde."
Die Währungsfrage liess der Entwurf absichtlieh unent-schieden. Er wollte nur die Schaffung eines Goldumlaufs er-möglichen, ohne endgiltige Bestimmungen über die Währungs-grundlage des neuen Münzsystems zu treffen. Die neuenGoldmünzen sollten nicht sofort gesetzlichen Kurs erhalten,sondern nur einen Kassenkurs. Ihr Feingehalt wurde gewähltauf Grund des Wertverhältnisses von i : 15 % zwischen Silberund Gold, welches die Grundlage der französischen Doppel-währung war. Man wollte zunächst eine mehr freiwillige Ein-bürgerung der Goldmünzen durch blosse Tarifierung bei denöffentlichen Kassen versuchen, um allenfalls noch Korrekturenan der Festsetzung des Wertverhältnisses zwischen Silber undGold vornehmen zu können. Die Ausprägung von Silberkurant,das nach wie vor das einzige gesetzliche Zahlungsmittel war,wurde nicht gesperrt; nur die Motive des Entwurfs empfahleneine zeitweilige Verständigung über die Einstellung der Silber-prägung, sowohl im Hinblick auf die Beschleunigung der Gold-ausmünzungen, als auch in Anbetracht einer eventuellen künftigenSilberabstossung.
Die öffentliche Meinung war mit diesem Entwurf, der be-trächtlich weniger brachte, als man erwartet hatte, sehr unzu-frieden. Man verlangte, dass das Dezimalsystem auf Grundlageder Mark ohne Rücksicht auf den Thaler konsequent durchge-führt werde. Man forderte ausserdem eine grössere Entschieden-heit in Bezug auf den Übergang zur Goldwährung, vor allemVerleihung des gesetzlichen Kurses an die Goldmünzen und Ein-stellung der Silberprägung. Auch auf die Freigabe der Gold-prägung für private Rechnung wurde grosser Wert gelegt, na-mentlich seitens der Hansestädte.
Der Bundesrat trug einzelnen dieser Wünsche Rechnung.