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hältnis auf dem Edelmetallmarkt seit dem Beginn des Jahr-hunderts entsprach. Es traf sich nun besonders glücklich, dassin den Tagen, an welchen der Reichstag den Gesetzentwurfberiet, der Silberpreis auf dem Londoner Markt genau das vor-geschlagene Wertverhältnis ergab. Bamberger vertrat die An-sicht, „dass weder rückwärtsgehende Durchschnittsnormen nochvorwärtsgehende Berechnungen zu entscheiden haben, in welcherProportion dieser Übergang gegriffen werden soll, sondern einzigund allein der Moment, in dem der Übergang bewerkstelligtwird"; und er hob es als eine günstige Fügung hervor, dass dasWertverhältnis des Momentes so genau mit dem im Entwurfvorgeschlagenen übereinstimmte.
Den grössten Nachdruck legte Bamberger bereits in seinereinleitenden Rede zur ersten Lesung des Entwurfs darauf, dasssotort durch eine gesetzliche Bestimmung die Silberprägungeingestellt werde, und dass ferner die Regierung die Ermäch-tigung erhalte, Landessilbermünzen einzuziehen.
Camphausen nahm die Frage „wohin mit dem Silber?"sehr leicht, aber die spätere Entwicklung hat Bamberger invollem Umfang Recht gegeben. Die kritischen Augenblickebei der Durchführung der Reform und schliesslich die Unter-brechung des noch nicht vollendeten Reformwerkes, welcheunsre Goldwährung bis zum heutigen Tag zu einer hinkendengemacht hat, — alles das war verursacht dadurch, dass dieRegierung, entgegen den Warnungen Bambergers, viel zu spätund viel zu langsam mit der Abstossung von Silber vorging.
Soviel erreichte jedoch damals Bamberger, dass der Reichs-tag einen Paragraphen in das Gesetz betreffend die Ausprägungvon Reichsgoldmünzen einschob, welcher die weitere Ausprägungvon Silberkurantmünzen mit Ausnahme von Denkmünzen ver-bot, und dass der Regierung die Ermächtigung erteilt wurde,Landessilbermünzen einzuziehen und einzuschmelzen.
Dadurch wurde an die Stelle der bis dahin bestehendenSilberwährung ein Übergangszustand gesetzt, welcher bereitswesentliche Züge der Goldwährung enthielt und nur in derGoldwährung seinen konsequenten Abschluss finden konnte.
Man wird dem Reichstag die Anerkennung nicht versagenkönnen, dass er das Beste an dem für die deutsche Münzver-fassung grundlegenden Gesetz betreffend die Ausprägung von