hervortrat, klammerte sich an die in dem Entwurf enthaltenenKautelen, die in schwierigen Zeiten nicht aufrecht erhaltenwerden können, und die Bamberger deshalb mit Recht als ein„gemaltes Fenster" und als einen „Pelz für die Hundstage" be-zeichnete.
So bot der Verlauf der Verhandlungen das traurige Bild,dass man die Vorsicht, wo sie wirklich angebracht war — beider Bemessung des Ausgabebetrags —, den fiskalischen Inter-essen des Reichs und der Einzelstaaten opferte und sich dafürin formellen Kautelen, die jedes praktischen Wertes entbehren,entschädigte.
VII.
Die Bankreform.
Bereits zu verschiedenen Malen ist hervorgehoben worden,welch grosse Wichtigkeit Bamberger demjenigen Teil des Re-formwerkes beilegte, der die Reform der Notenbanken betraf.Die Banknote ist ein integrierender Bestandteil des modernenGeldwesens, dessen Bedeutung für den ganzen Mechanismus desZahlungsverkehrs kaum zu hoch veranschlagt werden kann.Deutschland war in der Entwicklung des Notenwesens sehr zu-rückgeblieben; erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts sindNotenbanken in grösserer Zahl entstanden, und zwar meist inkleineren deutschen Territorien, während die grösseren Staatensehr zurückhaltend mit der Konzession von Notenbanken waren.Mit dieser unvollkommenen thatsächlichen Ausbildung des Noten-wesens stand in Verbindung die Unreife der Vorstellung vonder Berechtigung und den Funktionen der Zettelbanken. DieErkenntnis der Unentbehrlichkeit der Banknote in Verbindungmit der Abneigung der grösseren deutschen Staaten gegendie Begründung von Notenbanken führte dazu, die „Bankfrei-heit" eine Zeitlang populär zu machen. Jedermann sollte dasRecht haben, eine Bank zu gründen und Noten auszugeben.