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der deutsche Bankgesetzentwurf von vornherein vermeiden, in-dem er ein Überschreiten der Kontingentsgrenze gestattete, abereiner solchen Überschreitung gleichzeitig durch die fünfprozentigeSteuer entgegenwirkte.
So fein erdacht das ganze System ist, so hat doch seinefünfundzwanzigjährige Wirksamkeit den Beweis erbracht, dass jedemechanische Regelung der Diskontpolitik verfehlt ist. Es kommtfür die Notenbanken nicht nur auf die Grösse, sondern vor allemauch auf die Art des an sie herantretenden Geldbedarfs an, unddeshalb kann auch der künstlichste Mechanismus nicht den Kopfdes Bankleiters ersetzen. Damals jedoch wurde bei der allge-meinen Abneigung gegen die ungedeckten Noten, die teils aufwirklichen, teils auf vermeintlichen Missbräuchen beruhte, jedeMassregel mit Freuden begrüsst, welche sich gegen die unge-deckten Noten richtete. —
Im Bundesrat vermisste man zwar in dem Entwurf die fa^tvon allen Seiten erwartete Reichsbank, aber man gab sich zu-frieden, als Delbrück erklärte, dass der Entwurf der Errichtungeiner Reichsbank nicht präjudiziere, nicht einmal bis zum Jahre1886, bis zu welchem die Reichsgesetzgebung völlig freie Handhaben werde. Auch im übrigen wurde wenig an dem Entwurfgeändert. Nur die Verteilung der Notenkontingente an die ein-zelnen Notenbanken führte zu komplizierten Verhandlungen.
Um so mehr stiess der Entwurf auf Widerspruch in deröffentlichen Meinung und im Reichstag; hier war man durchdas Fehlen der Reichsbank aufs höchste betroffen:
Als am 16. November 1874 die erste Lesung des Bank-gesetzentwurfes im Reichstag begann, wusste bereits jedermann,dass die Frage der Reichsbank entscheidend für den ganzenEntwurf sein würde. Die Gruppierung für und gegen eine vReichsbank beruhte sowohl auf politischen als auch auf wirt-schaftlichen Gesichtspunkten. In ersterer Beziehung schieden sichdie reichsdeutsch Gesinnten und die Partikularisten, in letztererHinsicht standen die Anhänger der Bankfreiheit und möglichsterDezentralisation des Bankwesens denjenigen gegenüber, welcheeine Zentralbank für die Durchführung der Münzreform und dieSicherung der Goldwährung als unentbehrlich ansahen.
Nachdem Delbrück die Grundzüge des Entwurfes erläuterthatte, wurde ein Antrag eingebracht, den Entwurf an eine