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niemand deutlicher sah und vor der niemand nachdrücklicherwarnte als Bamberger . Durch die Lostrennung der Frage derGoldbeschaffung von der Silbereinziehung wurde die Reichs-regierung in die Versuchung geführt, die Ausprägung und Aus-gabe von Goldmünzen ohne Zusammenhang mit der Silber-einziehung zu betreiben. Die Silberveräusserung war eine über-aus schwierige Aufgabe, die nicht ohne beträchtliche finanzielleVerluste durchzuführen war, und es ist nur menschlich, dassman unangenehme Notwendigkeiten solange wie möglich hinaus-schiebt. Hier aber war Gefahr im Verzug. Wenn die Reichs-regierung die Eingänge der Kriegskostenentschädigung dazuverwendete, Gold zu beschaffen und in Verkehr zu bringen,ohne gleichzeitig auf eine entsprechende Verringerung des Silber-umlaufs und daneben auch der Papierzirkulation Bedacht zunehmen, so musste daraus eine Ueberfüllung der deutschenGeldzirkulation entstehen, die ihre naturgemässe Reaktion ineinem Geldabfluss nach dem Ausland finden musste. Niemandkonnte erwarten, dass die Milliardenzahlung eine dauernde Ver-mehrung des deutschen Geldumlaufs um viele Hunderte vonMillionen Mark herbeiführen würde. Dagegen musste mandarauf gefasst sein, dass bei der sinkenden Tendenz des Silber-preises bei dem Eintritt der Gegenwirkung auf die Zirkulationausschliesslich Gold abfliessen werde, „nach dem — wie Bam-berger damals sagte — der Appetit der Länder dermalen vielgrösser ist, als nach Silber". Diese Gegenwirkung musste mit-hin Deutschland wieder zu einem vorwiegenden Silberumlaufzurückbringen, falls die Reichsregierung nicht von vornhereinauf eine Verminderung des Silberumlaufs Bedacht nahm. Diedaraus entstehenden Unzuträglichkeiten und Gefahren lagen aufder Hand, und sie mussten sich mit jedem weiteren Rückgangdes Silberpreises verschärfen.
Um der Regierung von vornherein die Möglichkeit zugeben, mit der notwendigen Silbereinziehung vorzugehen, stellteBamberger bei der Beratung, des Gesetzes, betreffend die Aus-prägung von Reichsgoldmünzen, den Antrag, einen Paragrapheneinzuschieben, der die Regierung zur Einziehung der grobenSilbermünzen ermächtigte. Der Antrag wurde angenommen,aber die Regierung machte von der ihr erteilten Befugnis biszum Erlass des Münzgesetzes von 1873 so gut wie gar keinen