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Die jetzt vorliegende Münznovelle will nun im Gegensatz zuder von 1880 nicht nur keine Vermehrung des Silberumlaufsherbeiführen, sondern dadurch, dass der aus der Umprägungerwachsende Münzgewinn voll und ganz zur Deckung von Ver-lusten aus zu verkaufendem Thalersilber verwendet werden soll,wird sie sogar eine Verminderung unsres gesamten Silber-umlaufs bewirken. Welche Stellung Bamberger, wenn er nochlebte, zu diesem Entwurf einnehmen würde, kann deshalb nichtzweifelhaft sein.
Wie die Dinge damals lagen, waren wenig Aussichten aufeine erträgliche Gestaltung des Scheidemünzgesetzes vorhanden.Weder die Bimetallisten, noch die Anhänger der Goldwährung,noch die Reichsregierung durften darauf rechnen, dass ihrenWünschen in ausreichender Weise Rechnung getragen werdenwürde, und deshalb einigte man sich darüber, die Vorlage un-erledigt zu lassen.
Bamberger schrieb darüber am 30. April 1880 an Soetbeer:
„In dem gestern zwischen den verschiedenen Parteien ver-abredeten Programm, nach dem wir am 10. Mai schliessen, istauch bestimmt, dass die Münznovelle liegen bleibt; und ichhabe gar nichts dawider. Es ist durchaus nicht gewiss, dassmein Antrag durchgegangen wäre, ich hätte dann gegen dasGesetz gestimmt, und es wäre gleich übel gewesen, ob dasselbegefallen oder angenommen worden wäre. So bleiben wir vor-läufig auf dem Status quo, was zwar schlimm, aber noch nichtdas Schlimmste ist." —
In der folgenden Zeit trat wieder eine gewisse Beun-ruhigung über die währungspolitischen Absichten der Reichs-regierung ein. Die Reichsbank sah sich damals durch die starkeAbnahme ihres Goldvorrates zu scharfen Diskontmassregeln ge-nötigt. In der ersten Septemberhälfte sank ihr Goldbestand bisauf 186 Millionen Mark, während ihr Silbervorrat sich auf etwa350 Millionen Mark stellte, ein überaus ungünstiges Verhältnis,welches die bisher so optimistische Auffassung des Reichsbank-präsidenten zu ändern geeignet war. Damals zeigte das Wort„Goldknappheit" eine besondere Zugkraft; der Reichskanzlerselbst begann an die Goldknappheit zu glauben und ein Ein-greifen der Gesetzgebung für notwendig zu halten.
Dazu kam, dass zu Beginn des Jahres 1881 die Vereinigten