Objektion. Also schliesslich, meine Herren, auf einem Haupt-punkte müssen wir bestehen; es ist für mich die einzige con-ditio sine qua non für diese Vorlage, welche ich sonst gernunterschreibe und nur in Nebenumständen zu ändern wünsche:es muss das Silberprägen zu Gunsten der Einzelstaaten vondem Moment an, wo das Gesetz erscheint, eingestellt werden.Sollte das nicht garantiert werden, so würde ich mich nichtbewogen fühlen können, so sehr ich auch mit allen meinenKräften dieses Gesetz herbeigewünscht habe, dafür zu stimmen,denn ich würde die Gefahr sehen, dass es scheitert. KeineRücksicht auf Wünsche oder Nebeninteressen kann uns hierbestimmen, irgendwie zu zaudern.
Man mache sich keine Illusion: ein Übergang, wie wir ihnjetzt bewerkstelligen wollen, von der Silberwährung zur Gold-währung, ist trotz aller Vorsicht, die wir dabei bewähren, einÜbergang über einen Abgrund auf schwankendem Brette; unddarum nur kein Zaudern, sondern die grösste Entschiedenheit!Wer mit schwankenden Füssen auf einem Brette über einenAbgrund geht, stürzt und bricht den Hals. Wir müssen jedeRücksicht zurücksetzen, und wenn man erzählt hat, dass einsüddeutscher Staat deshalb gewünscht hat, die Silberprägungnicht sistiert zu sehen, weil er viele Fünffrankenstücke aus derKriegsentschädigung bekommen hat, so sage ich, wenn darauswirklich ein Verlust für den betreffenden Staat entstehen sollte,so finde ich es nicht mehr als billig, dass dieser Verlust aufReichskosten genommen wird. Das Silber und Gold, das ein-gegangen ist, muss gemeinsam verrechnet werden. Es kanndies für uns kein- Grund sein, die Ausprägung an Silber weiterbestehen zu lassen. Ich erlaube mir, hier nur noch einen ein-zigen Vorgang aus der allerneusten Geschichte anzuführen, derdiese meine Ansicht illustriert. Als die erste Vorlage desBundesrats den Mitgliedern bekannt geworden — ich meinenicht der grossen Öffentlichkeit, aber doch denen, welche einInteresse hatten, sie etwas näher anzusehen, liess der Finanz-minister eines benachbarten Staates, der die Silberwährung hat,seinen kompetenten Münzmeister kommen und stellte ihm dieFrage: nach Ansicht dieser Vorlage ihm Rat zu geben, ob derbetreffende Staat noch heute in der Lage bleiben werde, seineSilberwährung beizubehalten oder nicht. Das Urteil des Finanz-