Druckschrift 
Ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen / von Ludwig Bamberger. Im Auftr. ... hrsg. von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
251
Einzelbild herunterladen
 

- 251 -

Zunächst muss ich sagen, hatte ich den Gedanken, als ich aufder ersten und zweiten Zeile las:

An die Stelle der in Deutschland geltenden Landes-währungen tritt die Reichsgoldwährung,dass unter diesem WortReichsgoldwährung" hier daseigentliche Definitum unseres Münzgesetzes begriffen sei. Ichverstehe unter diesem schliesslichen Zustande denjenigen, inwelchem wirklich eine Goldwährung ausschliesslich bei uns be-steht, d. h. in dem niemand anders als ausnahmsweise in anderenals in Goldmünzen bezahlt werden kann, in dem Silbermünzennur als Scheidemünzen existieren und für kleine Teilungen ge-geben werden dürfen. Wenn ich das von vornherein annehmeund, wie ich glaube, dazu berechtigt war, so muss ich auf deranderen Seite, wie mir scheint, antworten, dass in dem Sinnunseres Textes das WortReichsgoldwährung" so nicht ge-meint ist; unter Reichsgoldwährung wie unter Reichsgoldrech-nung und den anderen von mir citierten Ausdrücken verstehtvielmehr der Bundesratstext ein Zwischenstadium, und für denletzten endgültigen Zeitpunkt der Ausführung habe ich eigent-lich einen technischen Ausdruck hier nicht gefunden. Wie denktsich nun die Regierung die Ausführung der gegenwärtigenMassregel f Sie schneidet sie zunächst in zwei grosse Hälften,ausgehend von dem heute bereits geschaffenen Zustand, deruns die Fähigkeit der Goldprägung giebt. Sie sagt sich näm-lich: es wird ein Moment gekommen sein, in dem wir nichtbloss in Reichsmark werden rechnen können, sondern auchwerden zahlen können; diesen Moment scheint sie mir nachsorgfältiger Vergleichung der Texte den der Reichsgoldwährungzu nennen. Sie behauptet also: das Ziel unserer Gesetzgebungist im wesentlichen erreicht an dem Tage, an dem in ganzDeutschland jeder so in baren Münzen zahlen kann, dass dieMünzen vollständig klappen auf unser Reichsmarksystem; siebegreift aber nicht ein, dass damit auch in der Hauptsache inGold zu zahlen die Pflicht existiert. Sie führt jenen Zustandauf die Weise herbei, dass sie zunächst alles, was nicht Thaler-währung in Silbermünze ist, einzieht und dass sie ausserdemin den Thalerländern die kleinen Scheidemünzen einzieht, welchenicht in das Decimalsystem der Mark passen. Wenn das ge-schehen ist, wird sie mit vorausgehender Frist das System der