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einlösbar machen wollen, da weiss ich Ihnen keinen anderenRat, als Sie müssen Banknoten machen. Banknoten kann icheinlösbar machen, denn jede Bank, sie möge eine kontingentierteoder quotisierte oder irgend durch andere Massregeln des Ver-haltens bedingt sein, lebt in einer täglichen Equilibrierungihres Metallvorrates und ihrer Papiercirkulation; denn sie istmit ihrem Kopf verantwortlich, dass das richtige VerhältnisTag für Tag bestehe, und sie hat auch die Freiheit der Be-wegung, um dafür Sorge zu tragen, dass dieses Gleichgewichtimmer vorhanden sei. Aber was kann ein unglücklicher Staatmachen? Er giebt 40 oder 50 Millionen Thaler aus und istnun festgenagelt; er kann keinen Deut davon ab oder dazuthun. Wollte er besondere Fonds zur Einlösung, so müsste ererst an das Budget oder an die Stände oder an das Reichrekurrieren, er hat absolut keine Macht über die Verhältnisse;und deswegen, wenn Sie einlösbare Papiere wollen, was vomStandpunkt der grundsätzlichen Strenge gerechtfertigt erscheinenmag, so weiss ich kein anderes Mittel, als diese kleinen Papiereauf Banken fundieren zu lassen. Ich gebe Ihnen ferner zu, dassmein Gedanke ist, dass wir zwar vorläufig diese 40 Millionenin Staatspapiergeld machen, dass wir aber bei der Ordnung desBankwesens diese 40 Millionen Staatspapiere vielleicht wiederin Banknoten verwandeln und dadurch der Bank die Pflichtauflegen, sie zu jeder Stunde einzulösen, und dann wird das,was Sie jetzt Einlösbarkeit nennen, ein wahres Wort sein.Wenn das nicht eine Fiktion wäre, was hier in dem Gesetzstände, ei, so hätten Sie doch notwendig daran denken zumüssen, auch einen Mechanismus uns an die Hand zu geben,wie gesorgt werden soll für die Einlösungspflicht. Sehen Siedoch Ihr Gesetz an: Sie dekretieren, das Papiergeld soll jederzeitgegen bar eingezogen werden. Ja, meine Herren, das kannjeder sagen. Wenn ein Kaufmann so verfährt und Papiergeldhinausgiebt, Scheine, Verpflichtungen hinausgiebt, ohne sichdarum zu kümmern, welchen Einlösungsfonds er zu dem Zweckeparat hat, wird er bei Zahlungsunfähigkeit für einen fahrlässigenBankerutteur erklärt. Und nun wollen wir in das Gesetz eineMassregel stellen, für die wir absolut nicht ein Gegenstück alsSicherungsmassregel, dass wir unser Wort halten können, vor-finden. Ihre Einlösungspflicht ist ein gemaltes Fenster, weiter