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Ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen / von Ludwig Bamberger. Im Auftr. ... hrsg. von Karl Helfferich
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Gold wert sein, so würde das nicht gelingen können selbstnach Ansicht der Bimetallisten. Der Nachdruck liegt also aufdem BegriffEdelmetall". Wie nun, wenn heute das MetallSilber nach der richtigen Definition von Edelmetall nicht mehrals ein solches gelten könnte? Dann fiele die ganze Be-hauptung schon damit zusammen, und gerade über diesenPunkt gehen jetzt bereits die Meinungen auseinander. Wenndem Silber auch nicht jeder Anspruch auf die Qualität Edel-metall abgeleugnet wird, so wird doch vielfach und nicht ohneFug behauptet, dass es bereits bedenklich an der Grundeigen-schaft verloren habe, auf welcher der BegriffEdelmetall" be-ruhe, nämlich an Seltenheit und Kostspieligkeit der Produktion.Eben diese Seltenheit und Kostspieligkeit verteidigen aller-dings noch die Bimetallisten, aber die Verteidigungsgründeführen wieder in Gebiete der Geologie, Mineralogie undIndustrie hinein, auf deren jedem jeder Zoll umstritten ist.Ebenso steht es mit dem zweiten Punkte, der das Schwer-gewicht auf die Macht des Gesetzes legt. Hier so räumendie Bimetallisten ein soll das Gesetz eines einzelnen Landesnicht wirkungskräftig sein, es gehören mehrere dazu, aber wieviele? Abermals eine grosse Frage! Siebenzig Jahre lang solldas Gesetz Frankreichs allein genügt haben. Dann aber soll esohnmächtig geworden sein. Heute soll dazu eine grosse Mehr-heit grosser Staaten an die alleinige Stelle Frankreichs tretenmüssen. Und während die einen behaupten, vor allem sei da-bei Englands Mitwirkung nötig, erklären die anderen, das seiüberflüssig; gar nicht zu reden von der Frage, in welchemVerhältnis eine derartige gesetzmässige Fixierung Aussicht aufWiderstandskraft habe. Während die einen behaupten, dasVerhältnis müsse einigermassen dem der Gegenwart entsprechen,erklären die anderen, man könne es auf die Zeit von vorzwanzig Jahren, um das Doppelte seiner gegenwärtigen Höhe,wieder hinaufschrauben. Und wenn hier alles von der Willkürdes Gesetzes abhinge, so könnte man auch fragen, ob nichtein Verhältnis festgesetzt werden dürfe, welches auf etlichehundert Jahre zurückgriffe und für das Silber einen nochhöheren Wert, also beispielsweise eine Relation von i zu 10zum Golde festsetzte. Man sieht: so wie es gilt, der angeblichunerschütterlichen wissenschaftlichen Thatsache näher ins Auge