snn seiner Vorred zu einerbeschonung furgibt/dager jun seinem gewissen befinde/das seinem brudergewaldvnd vnrechc geschehen sep/Öerwegen snenVieselben seine gewissen/;» solchem schreiben ge--vrnngen haben sollen/snn dem macht er sich seibs?um Dichter/das fm nicht zustehet / wird auch ni/cht beglaubr/vnd jnn dem billich/als vorparteischgehalten/So ist das auch ein falsche ertichtehei^ligteit der gewissen/ Dieweil niemand seine gewis-sen heissen odder lernen/lügen 5» schreiben/viel we^Niger seinen »ehesten/ zu geschweige» seine vonVott geordente oberteit/der gestalt/widj?rdie ord/nungvnd verboth aller ^echt / mit vner indlichemgedieht vnd schrifften?u schmehen / zusehendenvnd auszubreiten / Sondern das sind schalcts ge?rvissen/darüber billich der diebhencter die absoluttion sprechen sol. Fürnemlich/dieweil AnthoniSchenitz vnd seine anhenger gericht vnd geordentZ^echt im heiligen Aeich gehabt/das sm auch zumofftermal/vermügedes heiligen Deichs ordnung/ist durch )t)ochgemelten vnscrn gnedigsten Derrnangebotten worden/da er odder seine freuntschafftvermeinten/ das dem gerechtfertigtem seinem bruiver/rnrecht odder zu viel beschehcn/ odder bescherhe(darfür es doch sein/Lhur. S. wir vnd alle/diedersachen gründ wissen/nicht achten) das sein/ühurfürst.O.jme des rechten darumb scin/vnd zurechte antworten wolte/also/ das sein /llhur. V.vermöge der auffgerichten Deichs vnd Ä7an,n:cr^gerichts ordnung steherbotten/Neun/sieben oderfünffsrcr V^ethe nidver zusetzen / vnd vor denen
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