Druckschrift 
Warhafftiger gegruentter kegenbericht der Magdeburgischen Stadthalters vnd heimuerordenten Rethe wider Anthoni Schenitz juengst zu Wittemberg ausgangen Schandtbuch wie sich die sachen mit Hansen Schenitz seins brudern Rechtfertigung zugetragen Vnd wo mit er den galgen wol verdient hat vnd jm an seinem leib noch gute jnn dem kein vnrecht geschehen sey.
Entstehung
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snn seiner Vorred zu einerbeschonung furgibt/dager jun seinem gewissen befinde/das seinem brudergewaldvnd vnrechc geschehen sep/Öerwegen snenVieselben seine gewissen/;» solchem schreiben ge--vrnngen haben sollen/snn dem macht er sich seibs?um Dichter/das fm nicht zustehet / wird auch ni/cht beglaubr/vnd jnn dem billich/als vorparteischgehalten/So ist das auch ein falsche ertichtehei^ligteit der gewissen/ Dieweil niemand seine gewis-sen heissen odder lernen/lügen 5» schreiben/viel we^Niger seinen »ehesten/ zu geschweige» seine vonVott geordente oberteit/der gestalt/widj?rdie ord/nungvnd verboth aller ^echt / mit vner indlichemgedieht vnd schrifften?u schmehen / zusehendenvnd auszubreiten / Sondern das sind schalcts ge?rvissen/darüber billich der diebhencter die absoluttion sprechen sol. Fürnemlich/dieweil AnthoniSchenitz vnd seine anhenger gericht vnd geordentZ^echt im heiligen Aeich gehabt/das sm auch zumofftermal/vermügedes heiligen Deichs ordnung/ist durch )t)ochgemelten vnscrn gnedigsten Derrnangebotten worden/da er odder seine freuntschafftvermeinten/ das dem gerechtfertigtem seinem bruiver/rnrecht odder zu viel beschehcn/ odder bescherhe(darfür es doch sein/Lhur. S. wir vnd alle/diedersachen gründ wissen/nicht achten) das sein/ühurfürst.O.jme des rechten darumb scin/vnd zurechte antworten wolte/also/ das sein /llhur. V.vermöge der auffgerichten Deichs vnd Ä7an,n:cr^gerichts ordnung steherbotten/Neun/sieben oderfünffsrcr V^ethe nidver zusetzen / vnd vor denen

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