recht 5» geben odder zu nemen / Odder das er An/thoni Schenitz der andern fünffodver sechs rechtsmessigen wege einen jn bemelterlxelserlichen lLammergerichts ordnungfnn dem fall gesarzt vnd aus--gedruckt/selbs seinsgefallenserwelen möcht/dasdochsem/Lhurfürstlich V. sonst zu thun / vnd smdie wähl zu lassen / nicht schuldig gewest. VOelchser aber alles bis daher geKohen/vnd nie hat anne/men wöllen/vnd ist nichts /hat auch nichtgrund/das er furgibt/ iLr hab sich des langen verzogsdes Rechten befaret/ Oieweil er nun drey gantzeriar hat verliesse» lassen/binnen welcher zeit er solchRecht/vor lengst hette ausfvren können/wo ersunsteinigsvertrawen zum Rechten gehabt//Lrhat aber wol gewust vnd gesehen/ das seinem bru/der kein vnrecht widerfaren/vnd das so viel vor/Handen/Oas er die ergangenerechtfertigungefnarecht nicht anzufechten noch vmbzustossen gehabt/Oaruwb hat er am rechten verzweiffelt/ die sacheso lange/bis nu >nns vierve iar anstehen lassen/vndslchvtzt/oachdem erbefind/ das vnser gnedigsterDerr/aus diesen seiner Llhur. Stifften sich be/geben/vnd sunft jnn viel wcgc angefochten vnd mitgrossen fachen beladen wird / sich auff diese vnge/dürliche vorbethane wege gelegt / vnd dls sehen/dens/schwehensvnd ausbreitens/Widder ZZott/ehre vnd recht/auch die liebe des negsten/aus HessinZem/verzweiffeltem gemüt vntherstanden / zu wascffect odder wirckung/auchwasdarvntermagge/sucht werden / hat ein veder vorstendiger leichtlichzu ermessen / vnd das sind seine gute gewissen/oie
^ iiij jneo