PNd diener/der vttther seiner SIHur.^.gezogen /ge/born/rnd gesessen/gehalten/.vnd denselben trcwvnd glauben bewiesen haben/ des denn sein Llhur.B.als ein fromcr gütiger Fürst/ sin also geglaubt/Vnd sich damals solcher vntugend vnd rntrew we>Niger als himels fals/roi? sin befaret / sin auch vorsolche seine dienste nach seiner gelegenheit/ gnugssam gethan/Vnd vber ander erzeigte gnade einsmals drey tausenr gülden gnaden geldes rerschrie/ben/rnd sm darumb auch/als einer der trawet vndgleubt/destewenigerdarauff'gesehen/vnd fnen alsoetliche iar lang walten lassen. Bis zuletzt/dasein Fürst des Deichs/vnd seiner iühur. naherangeborner freundt/ dem bemelter Schenitz/et^lich tausentgülden von seiner-illhur. ZZ. wegen hatentrichten sollen / Seiuen Llhur. S. geschriebenvnd vorwarndt/als ob benielter Schenitz mit denfachen nicht recht vmbgienge / Sondern hett vondesselben Fürsten dienern/jnn crlcgung eins teilsder Summen schenckung gefordert/vnd sich vorFnemen lassen/wo jm nicht schencl'ungcbeschehe/das die;alung derhindcrstelligen Sunnnen / destelangsamer hernach gehen würve/Oes sich denn be/melter Fürst an sein LIHur.V» beklagt / vnd etwashoch beschwert/vnd gebetten dafür zu sein/dassolche vnbilliche forverung möcht abgeschafftwerden.
Zum andern/so hat ein Bürger von Nörm--berg/ dem sein lLhur.ZS» sechs tausent vnd fünsfhundert gülden/ den gülden 5» jcvs. patzen gerechtLKt/verhafft vnd vertagt gewesen/seinen /Lhur.ZS.
B> geklagee