geklagt/das/wiewol seini^hur.V.Dansen Sehe/nitzbcfolen/sm solche summen zu entrichten/er sichauch von seinen /Lhur. S. an jnen hett vorweisenlassen/So het er doch solche zalunge von jmnichcberomen können/sondern sm an einem yedcrn gü!/den einen patzen vn einen creutzcr müssen abbrechenlassen / XVere auch darüber/lcnger als zweviar/vber seiner/llhur.ZZ. befelch/vnd das gesatzte ziel/vonDansen Schenitzauffgehalten worden.
Zum dritten/So hat er auch seinen /Lhur.S.vmbdiesclb zeit etliche ringe mit steinen/ vo.n we^Zen eins andern kauffmans von Augspurg / an^bracht vnd gesagt/ der kauffman wolt die nicht an--ders/ als vmb sieben hundert gülden golt geben/Vnd als sein Llhur.Z^.die davor?u thewergeacht/vnd nicht hat wollen annemen. Ist Schenitz dar^nach vber etliche tage wider komcn/vnd seinen /Lh.Vangezeigt/erhettedem kauffinan geschrieben vnantwort bekomen/das er die angezeigten ringe vmbsechs hundert gülden golt/vnd anders nicht/gebenwolt. ZDarumb sie sein /Lhur-ZS.angenomen / aberdarnach aus bemelteskauffmans schreiben befun/den / das er der kauffman / dieselben ringe nichtthewrer/als vmb fnnffhundert gülden/seinen lüh.ZS verkauffc vnd angeschlagen hat/wie denn solchsschriffcen vorhanden sein.
Tumvierden/So ist seinen lühur. V. auchglaublich angezeigt worden/ das gemelter Sche>nitz/ einem Juden zu Gingen / Oem er von wegenvnd aus befelch seiner LIHur.V. drey vnd zwenzighundert gülden/betagter schuld/ entrichten sollen/
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