Druckschrift 
Warhafftiger gegruentter kegenbericht der Magdeburgischen Stadthalters vnd heimuerordenten Rethe wider Anthoni Schenitz juengst zu Wittemberg ausgangen Schandtbuch wie sich die sachen mit Hansen Schenitz seins brudern Rechtfertigung zugetragen Vnd wo mit er den galgen wol verdient hat vnd jm an seinem leib noch gute jnn dem kein vnrecht geschehen sey.
Entstehung
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geklagt/das/wiewol seini^hur.V.Dansen Sehe/nitzbcfolen/sm solche summen zu entrichten/er sichauch von seinen /Lhur. S. an jnen hett vorweisenlassen/So het er doch solche zalunge von jmnichcberomen können/sondern sm an einem yedcrn!/den einen patzen vn einen creutzcr müssen abbrechenlassen / XVere auch darüber/lcnger als zweviar/vber seiner/llhur.ZZ. befelch/vnd das gesatzte ziel/vonDansen Schenitzauffgehalten worden.

Zum dritten/So hat er auch seinen /Lhur.S.vmbdiesclb zeit etliche ringe mit steinen/ vo.n we^Zen eins andern kauffmans von Augspurg / an^bracht vnd gesagt/ der kauffman wolt die nicht an--ders/ als vmb sieben hundert gülden golt geben/Vnd als sein Llhur.Z^.die davor?u thewergeacht/vnd nicht hat wollen annemen. Ist Schenitz dar^nach vber etliche tage wider komcn/vnd seinen /Lh.Vangezeigt/erhettedem kauffinan geschrieben vnantwort bekomen/das er die angezeigten ringe vmbsechs hundert gülden golt/vnd anders nicht/gebenwolt. ZDarumb sie sein /Lhur-ZS.angenomen / aberdarnach aus bemelteskauffmans schreiben befun/den / das er der kauffman / dieselben ringe nichtthewrer/als vmb fnnffhundert gülden/seinen lüh.ZS verkauffc vnd angeschlagen hat/wie denn solchsschriffcen vorhanden sein.

Tumvierden/So ist seinen lühur. V. auchglaublich angezeigt worden/ das gemelter Sche>nitz/ einem Juden zu Gingen / Oem er von wegenvnd aus befelch seiner LIHur.V. drey vnd zwenzighundert gülden/betagter schuld/ entrichten sollen/

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