zugesteld/vn sm frift vnd 5eit dazu gegeben würden.Soharesdochallwcge/wenn esauffdeu artickelt'omen/das er solche rolstendige rechnung vom an/fang bis;umende/vnd die alten rechnungen nebenden newen vorlegen vnd reiteriren sollen / sich anvem geflossen / das die freuntschafft davor schewgetragen Hab/Vnd es ?ur reiteracion der alten rechnung vnd Vorlegung der alten Register / nicht wöl--len komnien lassen/ wie denn der bemelten freundt/schafft brieffe / so das besagen / vorhanden sein/vnd furgelegt mögen werden. dem / das
sich auch gegen die gemeltenVrauen / damals eig-ner aus jnen varauff hören lassen / jnen were nichtgelegen /das schwerst/damit srfreunvt solcege^schlagen werden/aus der handt zu geben.
^ls nun Hochgemeiter vnser gnedigsterDerr/«ns solchem der freundtschaffcvornemen vnd vor/enthaltung der Register vnd briffe befunden /dasjrintend vnd Meinung dahin gericht/seinen /Zlhur.gnaden / solcher rcchnung fnr?ugehen vnd zuvor/komen/ das man hinter den rechten grundt nichtkomen solte/das sie auch seine ^hur. bey seiner«ühur. S. Aandtschaffc / auff dem gehaltenenLandtage zu /Üalbe/ vnd auch am l^cyserlichen^ammergericht/varöber noch zuuerklagen / vndzuuerunglimpffen/vntherftanden^/ auch alda am^ammergericht ein furschrifft ausbracht/des ver/Lnügens/ Dansen Schenit? auff ZSürgschaff^ jnnfein Haus kommen/odder jme schleunigs fechtenforderlich ergehen Massen / haben sein LIHurfÄrst.V abermals nicht allein treffenlicher Rechtsge/
lercet?