Druckschrift 
Warhafftiger gegruentter kegenbericht der Magdeburgischen Stadthalters vnd heimuerordenten Rethe wider Anthoni Schenitz juengst zu Wittemberg ausgangen Schandtbuch wie sich die sachen mit Hansen Schenitz seins brudern Rechtfertigung zugetragen Vnd wo mit er den galgen wol verdient hat vnd jm an seinem leib noch gute jnn dem kein vnrecht geschehen sey.
Entstehung
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ausdrücklich vnd stuckweis hat setzen lassen/odderdcrauegabc gcschwicgcn/vnd sich der allein mitgemeinen Worten quitircn lassen/ vnd stehet gar nichtdabey/wo hin er die / odder wem / er sie entrichtHabe/Vnd wenn das auch gleich deutlich dabeystünde/so folgt doch / noch schleust auch nicht/DansSchenit?hat dismals diese odder auch dienachfolgenden posten vnd Summen/bcrechcnt/ZDarumd so hat er auch die andern alle bcrcchent-U?iewol man jme nicht gestendig/das er auch die/selbigen ersten posten recht berechent hatt/ denn esseino viel mengel vnd gebrechen darinnen befun^den/wie hirobcn im anfange das nach der lcngemeldt ist.

ZDarumb so verstehen wir nichr/worzu diese ver-meinte i^uitant; alhir angezogen worden/DieweilsieDansen Schenit? snn nichts cntschülvigt/nocl)seine Verhandlung ablehnet/ sondern viel mehrvor^vechtig macht/Ist auch dem beschlusswidcrwerFtig/ odver beweistye den zum wenigsten nicht / denAnthoni Schenit> daraus einfüren wil/das DansSchenic?/bisjnn dasacht vnd5went?igsteiar des^Lrt?bischoffs diener nicht gewesen sey/VOeil diesevermeinte quitantI/die da redt vom 5went)igstcnbis jnn das sechs vn;went?igstc iar/jnen des/LrtF^biscboffs diener nent/ So gibt es auch die dritte angezogene Schrifft/darinne sein /ühur.ZZ. jme dreytauscnt gülden gnadengeldt vorschrieben/Soher/nach folget/anders 5» verstehen jnn den Worten/ dastehet/das der iLrtibischoff jnen furdev 5» seinemdienste bestaldt/ welche worr so viel an^ci^cn / das

er 5»