Druckschrift 
Warhafftiger gegruentter kegenbericht der Magdeburgischen Stadthalters vnd heimuerordenten Rethe wider Anthoni Schenitz juengst zu Wittemberg ausgangen Schandtbuch wie sich die sachen mit Hansen Schenitz seins brudern Rechtfertigung zugetragen Vnd wo mit er den galgen wol verdient hat vnd jm an seinem leib noch gute jnn dem kein vnrecht geschehen sey.
Entstehung
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nid nach seinem gefengnus/nie erlangen können/Bis so lange sein Churfürst. V»M» wegerung desdie rechte warheit aus jme selbst / durch Oottechgnade/vnd mit rechtlichen wegen erlangt haben/wie denn seine bekentnus vor dem gerichte auchsein eigen handtschriffc solchs klar mitbringt.

Vnd das denn auch ferner Anthoni Schenit?ausfüren wil/das der angefangene newe baw / sei,nem brudergantz entgegen gewest sein sol/wiewoles nichts)ur sachen thut/ vnd znen darumb nichtentschüldigt/daserhatstelen sollen/So wendt eraber einen brieff für / den vnsergnedigsterDerrsme geschrieben haben sol/oarinnen doch kein wortvauon stehet/ob jme der baw gesellig odder mis^fellig gewest/sondern wenn man den brieffrecht erimessen wil/so bringt er so viel niit/vas vnsergneFdigsterDerr andere sachen neben demselbigen bawdamals gehabt/Oarumb befilcht er Dansen Sehenit?en/das baw gelt/an andere ende 5u geben / vnddas.m dem baw sonst geldt auffbracht werde/vnvstehet auch nicht/das Dans Schenit5 solchs auss?bringen/odderauffseinen namen borgen soll / dar/umb bringt dieser brieff abermals dis gar nichtmit/dar?u er allegirt wird/als das Dans Sche^nit? wider seinen willen/solchen baw verwaltet/vnselbst geldtdarzu auffbracht habe/vnobers gleichmitbrächte/so hat doch Schenitx darumb nochauch/vmbdergiiedigenschriffcvndermanungwilFlen/sein/llhur ZZ. smeals einem diener/dem sein^Lhur.)2. damals vet'trawec/kein vrsach gehabt/seinen/Lhur, ^S. )ustelen/vnd sein/Lhur. ZS. afso

^) iij gröblich