ein veder Obrigkeit?» thun/wol frep stchet/vndgut fug vnd macht gehabt/ Vnd wol n»it einemgeringeim diebe vorgenommen vnd geschehenist/ ZDarumb wird seine /ühurfürstlich ZZ. mitdiesem auffruck/ vnbillich beschwerdt. Sovorantwort der jnnhaltdes'lxeiscrlichen^an/dats seine /ühm fürstlich S. selbst / das seinlLhurfürstlich. DansenSchenit?/mit denschriffcen an das-lüammergericht nicht hintere-gangen/ wie es Anthoninent / Sondern^dasgeschrieben / das sich jnn einer solchen sachenwol eigend vnd gebürer. So bekent AnthoniScheint? selbst/ das er vnd sein freundtschaffc/das ander lDanvat nicht vberantwort haben/wie sich doch gebürt hette/Vnd ist nicht gesetti^get seine Churfürst. ZS. ?u schmehcn/ sondernvntherstehet sich auch das l^.eiserliche /üarn^mergericht vnd desselben Personen / gleicher ge^staldtauch an?ugreiffen vnd?u fniurijrn / snndem er gcmcltem 67amme«-gericht ?umist/ dassie mit vnsers gnedigsten Derrn vorwissen / vndauffseiner/Churfürst. ZZ. ?uschobe/diefreundt^schafft vber vtelfaltigs sr ansuchen / mit dempenal Mandat verlogen vnd zweiffeln nicht/V)cilervnsern gnedigsten Derrn vnd auch das/Lainmergericht snn dem also vnuerschcmptbeleugt/sie werden jre notturffc dargegen auch)n gevcncken/vnv gedachten Schenit? darumb?u finden wissen. Vnd wenn gleich dasscl^hig penal LDandat auch wexe vberantwort
worden/