Druckschrift 
Warhafftiger gegruentter kegenbericht der Magdeburgischen Stadthalters vnd heimuerordenten Rethe wider Anthoni Schenitz juengst zu Wittemberg ausgangen Schandtbuch wie sich die sachen mit Hansen Schenitz seins brudern Rechtfertigung zugetragen Vnd wo mit er den galgen wol verdient hat vnd jm an seinem leib noch gute jnn dem kein vnrecht geschehen sey.
Entstehung
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ein veder Obrigkeit?» thun/wol frep stchet/vndgut fug vnd macht gehabt/ Vnd wol n»it einemgeringeim diebe vorgenommen vnd geschehenist/ ZDarumb wird seine /ühurfürstlich ZZ. mitdiesem auffruck/ vnbillich beschwerdt. Sovorantwort der jnnhaltdes'lxeiscrlichen^an/dats seine /ühm fürstlich S. selbst / das seinlLhurfürstlich. DansenSchenit?/mit denschriffcen an das-lüammergericht nicht hintere-gangen/ wie es Anthoninent / Sondern^dasgeschrieben / das sich jnn einer solchen sachenwol eigend vnd gebürer. So bekent AnthoniScheint? selbst/ das er vnd sein freundtschaffc/das ander lDanvat nicht vberantwort haben/wie sich doch gebürt hette/Vnd ist nicht gesetti^get seine Churfürst. ZS. ?u schmehcn/ sondernvntherstehet sich auch das l^.eiserliche /üarn^mergericht vnd desselben Personen / gleicher ge^staldtauch an?ugreiffen vnd?u fniurijrn / snndem er gcmcltem 67amme«-gericht ?umist/ dassie mit vnsers gnedigsten Derrn vorwissen / vndauffseiner/Churfürst. ZZ. ?uschobe/diefreundt^schafft vber vtelfaltigs sr ansuchen / mit dempenal Mandat verlogen vnd zweiffeln nicht/V)cilervnsern gnedigsten Derrn vnd auch das/Lainmergericht snn dem also vnuerschcmptbeleugt/sie werden jre notturffc dargegen auch)n gevcncken/vnv gedachten Schenit? darumb?u finden wissen. Vnd wenn gleich dasscl^hig penal LDandat auch wexe vberantwort

worden/