Druckschrift 
Warhafftiger gegruentter kegenbericht der Magdeburgischen Stadthalters vnd heimuerordenten Rethe wider Anthoni Schenitz juengst zu Wittemberg ausgangen Schandtbuch wie sich die sachen mit Hansen Schenitz seins brudern Rechtfertigung zugetragen Vnd wo mit er den galgen wol verdient hat vnd jm an seinem leib noch gute jnn dem kein vnrecht geschehen sey.
Entstehung
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worden/so kundt doch seinen ^hurfürstlichS.deshalb kein ungehorsam zugemessen werden/!Veil dassMig eben als wol/ als das erste / diestalternatiua«n /Llausulam mitbringet / odderaber jnn solcher zeit der fachen halb / gebürlichrecht ergehen lassen. V^eil nun sein/Lhur»fürstlich nicht anders als gcbürlich N.echt/hat jnn dieser fachen ergehen lassen / Oes sichfein Churfürst, gnad 5» recht allewege hat er->botten. So mag ve gegen feinen lLhurfürstll^chen gnaden / diefe verunglimpffung vndhoheauffmucznngdes vngehorsams/ kein stadt haFben / fein /^hurfürstlich gnad weis sich auchdes/Aott lob / als ein gehorsamer des DeichsChurfürst/ane Scheint) crinncrung wol zuhalten.

So feind das alter weibcr theding / dasDans Schenit; den vierden tag nacl) feinerrechtfertigung/als vnser gnedigster Derr mitseinem Doffgesinde gegen Dalle kommen/amgalgen hab angefangen zu bluten/ ZDenn esnicht geschehen/ Sondern durch AnthoniSchenicz vnd seinen anhang vnuorschemptertichc worden. So hat auch sein /ühurfüst.A»Dansen Scheint; kindern / seinem weibe vnvZ)utter / nichts mit der that nemen lassen/sondern sich fres zu erkantcn Hechts vnd vr^theils gehalten. TViewo! sein Churfürst, gnad/auffvorbitt etlicher Fürsten vnd anderer from>

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