worden/so kundt doch seinen ^hurfürstlichS.deshalb kein ungehorsam zugemessen werden/!Veil dassMig eben als wol/ als das erste / diestalternatiua«n /Llausulam mitbringet / odderaber jnn solcher zeit der fachen halb / gebürlichrecht ergehen lassen. V^eil nun sein/Lhur»fürstlich nicht anders als gcbürlich N.echt/hat jnn dieser fachen ergehen lassen / Oes sichfein Churfürst, gnad 5» recht allewege hat er->botten. So mag ve gegen feinen lLhurfürstll^chen gnaden / diefe verunglimpffung vndhoheauffmucznngdes vngehorsams/ kein stadt haFben / fein /^hurfürstlich gnad weis sich auchdes/Aott lob / als ein gehorsamer des DeichsChurfürst/ane Scheint) crinncrung wol zuhalten.
So feind das alter weibcr theding / dasDans Schenit; den vierden tag nacl) feinerrechtfertigung/als vnser gnedigster Derr mitseinem Doffgesinde gegen Dalle kommen/amgalgen hab angefangen zu bluten/ ZDenn esnicht geschehen/ Sondern durch AnthoniSchenicz vnd seinen anhang vnuorschemptertichc worden. So hat auch sein /ühurfüst.A»Dansen Scheint; kindern / seinem weibe vnvZ)utter / nichts mit der that nemen lassen/sondern sich fres zu erkantcn Hechts vnd vr^theils gehalten. TViewo! sein Churfürst, gnad/auffvorbitt etlicher Fürsten vnd anderer from>
mcr