Druckschrift 
Warhafftiger gegruentter kegenbericht der Magdeburgischen Stadthalters vnd heimuerordenten Rethe wider Anthoni Schenitz juengst zu Wittemberg ausgangen Schandtbuch wie sich die sachen mit Hansen Schenitz seins brudern Rechtfertigung zugetragen Vnd wo mit er den galgen wol verdient hat vnd jm an seinem leib noch gute jnn dem kein vnrecht geschehen sey.
Entstehung
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were/Indem wolt sich fein/ZIHurfürst.V.de^gepör erzeigen. VOeil er aber seinen /Lhur.folchebrieffebisvaher freuenlich furenthalten/vnd sein Churfürst. Vnoch darüber also wievngrundt / fchmehet vnd iniurijt / so mag er jmeauch das/ so dar aus erfolgt / vnd villelcht nochferner erfolgen wird/felbst zufchrelben.

Das aber ferner wird aussgezogen/welche?gestaldt Dans Schenitt 5» Dalle snn Sachssenbesessen gewest / vnd snn derselben Stadt ge/richte / vnd weichbilde dingpttichtig geweft etc.thut wenig zur fachen/ weil er vnsers gnedigftenDerrn bebröter Hoffdiener geweft/vnd wrdepfem Churfürst. S. gehandelt. So hat seinjLhurfürst.ZS. snen wol aufffanct /Doritzburgmögen annemen/vnd gegen Vibichensteinren lassen/wie es mit andern hoffoienern mehr/diedarzu vrsach geben/bey zeit feiner/Lhurfürst«ZZ. vnd derselben vorfarn/auch lft gehalten wor/den/vnd auch vormüge der 5.echt wol hat be/fchehen mögen/ Derhalber so hat dem Rath MDalle/als die mit seinen lühur.S. als des Z^an^desfursten Iurisdiction vnd Obrigkeit/ nichts5» schaffen/folchs anzufechten/mit nicht gepürt/Sie werden auch keine priuilegia haben / die siedawider befreihen/Vn ist wol 5» verstehen/wasAnthoni Sehen itz mit feiner confcientz/dieerfohoch römet/alhir abermals thut fuchen.

Vvv weU denn aus diefem allem erscheind/

A uiz da»