len vertragen lassen / das sol ein jeder hö»ren.
Vnd mir ist nie entgegen gewest/vnd hetite es auch dem Cardinal für langst gegönt/das G.^.S. G. den rechten gründ dieser sa»chen an den tag hette tomen lasten/Denn ichweis fter wol/das ein Gchalct/der mit Rech>te vberwundcn/den tod verdienet/mit Gerich»te vnd Stechte öffentlichen verurteilt/tan ver>gessen werden/vnd ftine ^Lrben/Kreunde nochniemands/haben des weiter anzufechten/vndbleiben gleichwol bev ehren/ Aber welchervnverhört/vnüberwunden/vnd wo gleich einbekentnis fmhanden/das das aus genHttgetvnd abgezwungen / vnd also /hinder wissenvndwttlen seiner Kreundschafft / welche stchseiner Sachen angenomcn / vnd mit Rechtetm Camergericht verfaren wollen / vmbge»bracht/der lesscden Stachel Fnn seiner Rindvnd Freunde herrzen stecken/ vnd kan nichtverschmerzt werden/So erregt auch Gott der^ILrretwo fronte Gottfurchtige hertzen/dasTDabels blut/doch vnuerfthorren vnd vnuer»schwiegen bleibet.Vnd nach besage der Rech»te/jmd ftine Lrben vnd Freunde schüldlg/jresVätern vnd Bruders tod/zu rechen/bey ver^,lust zrerLhren vnd Lwes/ Vnd ob es gleichwider seinen eigen Ahnherrn vnd Qderteitwere/ LVie denn die Rechte/beide Geistlichvnd ZVeltlichMar davon schreiben vnd Oe?cidiren.
B Vnd