Gchenitz aber ftv auff blosse vngegrünoteIndicia/so nicht bewistn worden/mit schar»ffer peinlicher frage angegriffen/Derhalbenftysm zu turtz/gewalt vnd vnrecht geschehen»
Zum andern / so ist zu Uecht versehen/das niemand mit peinlicher fragesolangegri>fen werden /Es seien denn die angegebene vndbeweiseteIudicia zur peinlichen frage dMclz^einZtechtlich öffentlich vrteil für gnugsam^kand/Die angegebenen Artictel vnd Indtctaoder prefumptiones jnnVans Schenitz Sa»chen sind zu Stechte/durch ein Rechtlich offenelich vrteil/noch nie für gnugjam ertand/Derhalben ist er/wider ordenung der Rechte / mitpeinlicher frage angegriffen/vnd jm gros ge^walt vnd vnrecht gefchehen.
Vnd zu fetzen im fall/das angegebene Indlcia vnd vermutunge / wie die durch dicfesdes «Lardinals Gtadhalters vnd Rhete buch/find ftZrgetragen vnd öffentlich gedruckt/we»ren im gründe der warheit erweiset worden/So sind sie doch zu peinlicher frag nicht gnugfam/wie alleRechtverstendigesagen/rnd nachfolgende jedermeniglichen vernemen wird^
ZVeiter zufetzen/im fall / wenn sie gleichzu peinlicher frage grwgsam gewest/vndderLardinal etwas gelimpffs damit ergrappenkünde/ So bekennen doch Stadhalter vnd
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