Vnd so ich noch besage gemeiner Rechthierinnenden necemfratrismei hette Rechensollen / so hette ich des Cardtnals Recht ge/brauchen müssen /vnd were es auch schüldiggewest/wo ich nicht gemeinen friede vndChristliche gedult bedacht/Vnd bekenne/dasich jnn meines Brüdern fache viel nachgeslassen / welches ftine Rinder finden mögen/vnd nichts anders hierinnen gethan/dennwas ich nothalbcn habe thun müssen / dazumich der Cardinal mit einztehung der güter vnschreiben gereitzet.
Vnd wiewol ich weder verdint noch gnaden Lehen von demCardinal/sondern Lehengüter/sotchvom Lrtzstiffte Magdeburg vndder selben ^rtzbisschoue zu Lehen habe / vmbmeinen Pfennig vnd geld gekaufft/vnd zumteil von meinem Vater ererbt / vnd diesemCar»dinal daruor seine gebürliche Lehen wäre/auch den serlichen Gchos/vnd vber das dienecve auffgesatzteGchatzungallzeit gegeben/vnd jme darane rvider Deller noch Pfennigentzogen/So hat mich dennest der Cardinal/derselben meiner erkaufften vtt crerbeten güterdominio / Gewehr vnd gercchtigkeit / on allevorgehende Recht/mit eigener gewalt/ ent»setzt vnd spolhrt.
Vnd ob mich nu derhalben / das ich>michsolchergewaltigervnd on Recht entsetz/ung vnd spoliums an snbeklaget oder das derCardinal/das wider Recht mit sewaltstübet/
feine