Druckschrift 
Der Röm: Kayserlichen/ auch zu Hungarn/ und Böhaimb [et]c. Königl: Mayestätt/ Herrn/ Herrn Leopoldi Ertz-Hertzogens zu Oesterreich [et]c. Unsers Allergnädigsten Herrn/ und Lands-Fürstens/ Newe Satz- und Ordnung In dem Ertz-Hertzogthumb Oesterreich Unter der Enns/ De Iuribus Incorporalibus, Oder von Unterschiedlichen Gerechtigkeiten
Seite
1
Einzelbild herunterladen
 

^5) O (§S>

- z z z z z , ! » ! ;

^>^^^ . ^ : : 2 : i ; ; ; t : : »ZZkr»-r»»?:^rrr»!

Erster Uitul.

chenWsstm.

lonUeistUm

§i.

KnMeistliDe MZenMfft/ D La-

tein^uz?arronaruz,oder^u8 prXsenranäi genant/

ist nichts anders / als daß etn Leßens-Herr/ oder?atronu8, auff ein ledigepfarr/ oder anders Geistliches LeneL-cm m, einen Priester/nach Belieben/ dem Orämano»das ist/dem Btschoff/oder seinem OKcia!en,vnter des-sen Btsthumv die pfarr / oder anders LeneScmm gelesgen/MprXsentirenbefuegt/vndschuldtg ist.

S2.

Jedoch tan der Lehens-Herr/ ob er schon Priester/ vndsonstmtauglich wäre/ sich selbsten auffseine Lehenö-Pfan/ oder LeneKciurnnicht prXiemiren. Wann aber der 0rcknariu8 auß aigner Bewegnuß/ihme solche Pfan/oder LeneKcium verleihen wolte/ oder im fall derLehens-Herren mehr währen / vnd er von denen andern seinen Mit-Lehenö-Herren prXsenrirr wurde / so ist ihme / selbiges anzunehmen/wie auch einem Lehenö-Herren / seinen aigenen Sohn/vnd andere Be-freundte /zu pr^scumen / zugelassen.

?0N denen kr^sentationen^.

§ z.

PHOlche Präsentation muß in gewöhnlicher

^ Schrifftlicher Form / vnter deß Lehenö-Herrn Handt-schrisst / vnd Jnsigl / oder Pettschafft/vnd zwar/wann erGeistlich / inner Sechs - vnd wann er Weltlich / innerVierMonathm/ von Zeit derwissentlichm Vacan- anzuraithen/ ge-

A schchm;