4Z8 Zweyter Theil.
der Möglichkeit zukomme, die unserm Vermögen zu den-ken zukommt), sondern ein bloß rfgttlüttves Principfür die reflecrirende Urrheilvkraft ist.
A n m ev k u y g.
Dieser moralische Beweis ist nicht etwa ein neu erfumdener, so-chcrn allenfalls mir ein neucrörieiter Veiveisgrulid;denn er hat vor der frühest',» Austeimung des menschlichenVermusstvermögens fclion in demslbcn g-'legen, und wirdmit der fortgehenden Cultur desselben nur immer mehr ent-wickelt. Sobald die Menschen über Recht uns Unrecht zurcsteenren anfingen, in einer Zelt, wo sie über die Zweckmä-ßigkeit der Natur noch gleichgültig wegsahen, sie nützten,ohne sich dabei etwas Anderes als den gewohnten Laus derNamr zu denken, mußte sich das Urtheil unvermeidlich ein-finden: daß es im Auvgauge nimmermehr emerlev fern»keime, ob ein Mensch sich redlich oder falsch, billig oder ge-waltthätig verhallen habe, wenn er gleich bis an sein Le-bensende, wenigstens sichlbariich, für seine Tugenden keinGlück, odec für seine Verbrechen keine Strafe angerrossen ha-be, Es ist als ob sie in sich eine Stimme wahrncchmcn, esmüsse anders zugehe»; mithin mußte auch die, obgleich dunk-le, Vorstellung von Etwas dem sie nachzustreben sich vcrbun,den suhlten, verborgen liegen, womit ein solcher Aueschlagsich gar nicht zusammenreimet, lasse, oder, womit, wenn sieden Welrlauf einmal als die einzige Ordnung der Dinge an,sahen, sie wiederum jene innere Zweckbestimmung ihres Ge,müths nicht zu vereinigen wußten. Nun mochten sie dieArt, wie eine solche Unregelmäßigkeit (welche dem menschli-chen Gemüthe weit empörender seyn muß, als der blindeZufall, den man etwa der Naiurbeurtheilung zum Princip