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bie Karten verstehen; allein meines Erach-!ens werden die Karten nur darnm Briefsgenannt, weil fie einzelne auf einer Seitebedruckte Blätter sind; so daß sich Briefeund Karten, wie Zenus und species ver-halten. Daß aber das Wort Briefe inältern Zeilen nicht blos gedruckte und auS5gemahlte Karten, sondern jedes nur aufeiner Seite, entweder blos bedruckte, oderauch ausgemahlte Blatt Papier von unbe,stimmter Form beditten habe, dieß erhelltaus der Stadtkammerrechnung von Georg!15 2Z bis 1524» Hier finde ich: ,,Zahlt„dem Buchtrugker von Augspurg für Re»„gel getruckt brief des Verbots gotzlesternS„und zuirinkens halb Illl Gl. tt Orl.^Diese auf Regalpapier gedruckte Briefesind aber nichts anders, als die älteste derLänge nach in Patentform gedruckte hießigeZnchtordnung vom Jahr 1524, die fol,gende Aufschrist hat: „Der Stat Nörd-„lingen verpol Goßlesterns, schellens, flu-B 4 chsn§