Abhandlungen.
römischen Gesandten befahl, ihren Sitz zu verlassen, unddicStclle derAnkläger desDiofcorus einzunehmen,wsnnsie bey ihrer unbilligen Federung verharren wollten
Die Legaten des römischen Bischofes hatten nureinmal den Vorsitz, als nämlich Diofcorus vcrdsmmtwurde; allein dieses geschah darum, weil der Senatabwesend war. Die Richter, die der Kaiser verord-net hatte, tadelten auch dieses Verfahren, wovon derKaistr nichts gewußt hatte, sehr heftig, und sagten, daßsie Gott dafür würden Rechenschaft geben müssen
Der Brief des Pabstes Leo wurde sehr lange undsorgfältig untersucht; einige Bischöfe glaubten sogar,Dinge darinnen zu finden, welche nicht rechtgläubigwaren. Konnten sie wohl auf einen solchen Argwohnfallen, wenn man in den damaligen Zeiten die stolzenBegriffe von der Hoheit und, Unfehlbarkeit des Pab-stes hatte, die in unsern Tagen seine Anbeter undS chmcichler haben ? Leo wurde von diesem Verdach-te nicht eher befreyt, bis man ihn mit dem heiligen-Cynllus vertheidigte; ein höherer Bischos wurde als»mit einen? geringern gerechtfertigt? Das war nochnicht genug; ein ieder Bischof mußte seine Stimmeüber den Brief des Leo geben. Es hatte also ein ie-der Bischof Recht, über den römischen zu urtheilen.Wo bleibt die Unfehlbarkeit ?
Der Erzbifchof in Paris , de Marca, will daraus,daß Leons Vricfvon den versammelten Bischöfen un-terzeichnet wurde, den Schluß machen, daß er derganzen Kirchenverfammlung gleich geachtet worden sey.Wenn dieser Schluß richtig ist, fo muß Cyrillus ebenR r 5 die
* Lonc. LKnIc. aA, I, rom. ?.IIM.^Ä.z.