Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
722
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722 Betracht, über die Weltgeschichte.

der Capitularien bey. Den» man verlernte sogarSchreiben und Lesen wieder. Der überall eingeführteZweykampf war eine neue Ursache der Vergessenheit,worein sie geriethen. Eine Nation, die alle Rechts-handel und so gar Schuldsachen durch Duelle ausma-chen zu können glaubte, brauchte keine geschriebenenGesetze. Dennoch sind viele von den alten deutschenRechten im Sachsenspiegel, viele von den salischen inFrankreich beybehalten worden. So ist da6 vornehm-ste Reichsgrundgesetz in Frankreich , nach welchem dieKrone niemals auf das weibliche Geschlecht erbet, einsalisches Gesetz.

Man wird aus dieser kurzen Betrachtung sehen,wie nöthig denen, welche richtige Einsichten in die gegen-wartige Verfassung unsers Vaterlandes erlangen wol-len, die Kenntniß ihrer ältesten Vorfahren sey. Manwird lernen, wie viel Jahrhunderte dazu gehören, eineNation aus ihrer natürlichen Rauhigkeit und Unge-bundenheit zu reißen, und weiser und gesitteter zu ma-chen. Man wird mit Vergnügen wahrnehmen, daßunsere Zeiten vor den Zeiten unserer altern Vorfahrenviel voraus haben. Da dieses eine Wohlthat der Vor-sehung ist, die alles regieret: so werde ich wohl mit demWunsche beschließen dürfen, daß wir aus Erkenntlich-keit gegen den höchsten Beherrscher aller Reiche undJahrhunderte, weil wir das Glück haben, in weisernund gesitteter» Zeiten zu leben, auch tugendhafterund gottseliger werden mögen, alsunsere Vorfahren.

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