Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
721
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Dritter Abschnitt. 721

den Verfall der ersten deutschen Redlichkeit und Treue;denn er würde nicht eingeführt worden seyn, wenn sie diealte Ehrfurcht gegeil Eid und Religion nicht verlöre,:hätten. Die Duelle der neuern Zeiten beweisen dieMacht bejahrter Vorurtheile und eine grobe Unwissen-heit in der wahren Ehre. Man muß V?ese Anmerkun-gen über den Zweykampf wissen, wenn man die merk-würdigen Veränderungen kennen will, die der Charak-ter der Deutschen und der von ihnen abstammendenVölker von Zeit zu Zeit erlitten hat.

Die alten deutschen Gesetze haben sich lange erhal-ten ; denn die ersten Vorfahren unserer Nation liebtendie Veränderung nicht, man mag nun ihre Abneigungdafür Phlegma oder Sündhaftigkeit nennen. Unterden Beherrschern vom carolinischen Stamme wurdensie nur durch die sogenannten (tapirularia entwedermehr bestimmet oder ergänzender eingeschränket. Seit-dem aber im Innern der Monarchie die großen Ver-änderungen vorfielen, daß alle Güter der Krone, undselbst die Allodialgüter der Freyen in iehngüter verwan-delt wurden, dadurch unzählige kleine Herrschaften inDeutschland und dem davon abgesonderten Frank-reich entstunden, und sich also tausend Vorfälle ereigne-ten, aufweiche sich die vorigen Rechte nicht mehr schick-ten : so wurden nothwendig die alten Gesetzbücher derDeutschen unbrauchbar. Man behielt wohl das We-sentliche davon bey ; aber man gieng von dem Buchsta-ben ab. Daher kommt es denn, daß man im eilftcnund in den folgenden Jahrhunderten so vi>el von Her-kommen, Gewohnheiren, und Vbscrvanzcn höret.Die nach Carln dem Großen, wieder einreißende Bar-baren trug ebenfalls viel zum Untergange der deut-schen geschriebenen Gesetze, der römischen Rechte undII. Theil, Zz der