72O Betracht, über die Weltgeschichte.
Zweykampf aus. In diesem Jahrhtinderte der Unord-nung wurde der Saame zu den falschen Grundsätzen vonder Ehre ausgestreuet, welche in den neuern Zeiten, dieso sehr wider die wahre Ehre streitenden Duelle erzeu-get haben. Der Kläger brachte bey dem Richter an,daß dieser oder jener diese oder jene Handlung begangenhatte. Der Beklagte beschuldigte den Kläger der Lügen,und darauf befahl der Richter den Zweykampf. Sobald sich einer erkläret hatte, daß er sich schlagen wollte:so konnte er sein Wort nicht zurücknehmen, oder er wurdegestraft. Daraus entstund denn nach und nach der fal-sche Grundsatz, daß die Ehre des Ausfordernden unddes AuSgeforderten darunter litte, wenn einer von ihnen
/ö^/. Kö. den Streit zu vermeiden suchte. Carl, der Große, hatte5. §>-i. gesucht, das Gesetz der Lombarden, welches den Zwey-kampf erlaubte, einzuschränken. Er hatte daher ver-ordnet, daß sich die streitigen Parteyen nur mit Stöcken
5.c^/>-t»/. schlagen sollten. Hingegen sein Sohn, Ludwig, ließjh,,x„ die Wahl, ob sie bey den gerichtlichen KämpfenStock oder den Degen brauchen wollten. Bloßaus dieser Verordnung kann inan schließen, daß Ludwig,eben so schwach am Verstände, als sein Vater ein großerGeist war. Man begreift, ohne viel Nachsinnen zubrauchen, daß, der Adel allezeit den Degen dein Stockevorgezogen haben werde, weil er sich von dem Bürgerallezeit zu unterscheiden gesucht hat. Der Adel brauchtealso bey seinem Kampfe Pferd und Degen. Der Bür-ger schlug sich zu Fuße und mit dem Stocke. Daher kames denn, daß Stockschläge für die größten Beschimpfun-gen gehalten wurden ; denn wer mit dem Stocke ge-schlagen worden war, dem war, wie einem Bürgerbegegnet worden. Der Zweykampf der älteste!, Zeitenist ein Beweis der ungebundenen Freyheit unserer erstenVorfahren; der Zweykampf der mittlern Zeiten beweist