462 Th. 4. Abschn. Syntax.
welche auf solche Art mit Adverbien verbunden wer-den, sind der Genitiv, der Dativ und der Accusativ.
Mit dem §. Mit dem Genitive werden verbünden:Genitive. 1. gewisse Umstandswörter, welche, well fi? cils Um-standswörter einen Casum erfordern, zu den Piävo-sitionen gerechnet werden müssen, wohin auch die vonSubstantiven gebildeten Präpositionen kraft, lautn. s. f. gehören, S. § 504 f. 2. Die Zahlwörter,so fern sie unconcrescicrt und als Adverbia gebrauchtwerden: es waren ihrer sieben, so viel ihrersind. S. §. 6zl. z. Verschiedene relative Beschaf-fenheitswörter, welche zum Theil beständig, zumTheil nur in der höhern Schreibart, zum Theilauch nur in einzelen Fällen, den Genitiv des fol-genden Nennwortes verlangen. Die vornehmstenderselben find:
Bedürftig: der Hülfe, jemandes Beystan-des bedürftig seyn.
BestMn, und das wenig mehr gebräuchliche ge?flisten: der Theologie beflissen seyn.
Befugt: er ist dessen nicht befugt. Auchmit zu, du bist dazu nicht befugt.
Begierig; allenfalls nur noch in der höhernSchreibart, sonst lieber mit nach.
Benöthigt, wie bedürftig: des Beystandesanderer benöthigt seyn.
Berechtigt; am liebsten mit zu: du bist dazunicht berechtigt. In der höhern Schreibartnoch zuweilen mir dem Genitive.
Bewußt: er war sich seiner selbst nicht be-rvußr; ich bin nur keines Vergehens beswußt.
Bloß, jetzt allemahl mit von.
Eingedenk: