Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
258
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253 i.TH. r.Abschn. Bildung der Wörter.

ben Ton zu geben; daher in du ftgclst, des Ho-bels, des Nahmens, des Schadens, u. f. f.die letzten Sylben immer tonlos bleiben, wenngleich zwey und drey Consonanten auf den Vocalfolgen.

Merkmahle §. 88. Dieses Grundgesetz gibt zugleich einendes gedchn-Theil der Regeln an die Hand, die Art des Tonesten Tones, jn einzelen Fällen zu erkennen. Der gedehnteTon einer Sylbe wird daher erkannt.

1. An dem Hülfs- und Doppellaute am Ende;jede Sylbe, welche sich auf einen solchen Laut en-digt, ist, wenn sie anders des Tones fähig ist, ge-dehnt, daher diese Regel die tonlosen Biegungs-und Ableitungssylben nichts angehet: Blau, grau,Pfau. Auch die einsi)lbigen Bestimmungswörterhaben in diesem Falle nur einen halben gedehntenTon: du, da, die, so, ja, ha! je; daher sie inder Poesie sowohl lang als kurz gebraucht werdenkönnen.

2. An den gewöhnlichen Dehnungszeichen, der-gleichen nicht allein die verdoppelten Vocale sind,sondern auch das h, und zwar letzteres in allen Fäl-len, auch wenn es ein Theil der Wurzel ist, odernur das t begleitet: Aar, See, Schnee, Seele,hier, nie, Liebe, Priester, froh, nahe, sah,Räch, That, thun, Nlüthe, Thor. N?ahr-lich wird im Hochdeutschen gemeiniglich geschärftausgesprochen, wiervarlich, lind daß auch dasiein einigen Fällen geschärft werde, ist bereits §. i?.bemerket worden.

z. An dem einfachen Hauptlaute am Ende derSylben, wohin auch das ß gerechnet werden muß,

wenn

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