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i. Dessen Arten. §. 121.122. 295
theils noch jetzt gangbar sind, wie Kgläuin, ^al.Keiä, I-IartunL, 1'ricirick, Luncksr, oder Günther,liununc, Henning, u. s. f. theils längst vergessenund veraltet sind, aber doch immer gesammelt underläutert Zu werden verdienen.
H. 121. Die eigenen Nahmen sind wieder von Verschiede-so verschiedener Art, als es selbständige Dinge gibt, ne Artenwelche man als Individua zu bezeichnen nöthig sin. derselben,det. Daher hat man L.andcsnahmen, Europa ,Dcms6)!and, Frankreich , Sachsen u.s. f. Vol-kesnahmcn, (Zemiiis, ein Europäer, Deut-scher, Franzose, Sachse, welche in einer andernAbsicht auch als Gattungsnahmen angesehen wer-den können; Drtsuahmen, Locglig, Städte, Dör-fer und Wohnörter Zu benennen, wovon sich dennwieder Gattungsnahmen bilden lassen, ein TVie?ner, Berliner, Leipziger ; Personennahme»,u. s. f. Ja, wo es nothwendig ist, bekommen auchwohl Thiere und leblose Dinge, z.B. Gassen, Häu-ser, u. s. f. eigene Nahmen. Wenn mehrere Din-ge einerley eigene Nahmen führen, so legt man ei-nem Dinge oft mehr als einen bey, alle Verwechse-lung und Verwirrung Zu verhüten. Dahin gehö-ren unter den Personennahmen, der Vor? oderTaufnahme und der Geschlechcsnahme, wozuin manchen Fällen wohl noch Zunahmen oderDey-nahmen kommen.
§.122. Dä ein einzeles Ding durch seine indi- Z-,. hxM..viduelle Beschaffenheit schon auf das genaueste be- ftn keinesstimmt ist, so darf dessen Selbständigkeit nicht erst Artikels,dnrch einenZusatz von außen bezeichnet werden. Eineigener Nahme bedarf daher als ein solcher keinesArtikels, außer wenn jener, wie wir im folgenden se-hen werden, im Deutschen keine Casus-Zeichen
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