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664 1. Th. 2. Abschn. 5. Kap.
diese, wie ein anderes Adjectivum, selbst annimmt,in den ,'ibrigen Endungen aber nach der vorigen Artgehet. Bn Oberster, dein Gelehrter, meineScbonc; aber, eines Obersten, deines Ge-lehrten, meiner Schonen; vier Gelehrte, dreyDediente, mein Deutscher! du Weiser! rvirGelehrten, ihr Großen, ihr welrweisen. Daaußer den bestimmten Zahlwörtern und etwa vielund roeniI alle übrige Bestimmungswörter, folg-lich auch die persönlichen Pronomina, im Pluralvollständige Biegungslaute haben, so bekommt dasSubstantiv alsdann ein n: unsere Gelehrten,eure Schönen, ihre bedienten. Nur daß eini-ge allgemeine Zahlwörter auch hier eine Ausnahmemachen: alle Große, viele Gelehrte.
Fort- §. Z28. In der dritten Art der Declination
seynng. Adjective, wenn gar kein Bestimmungswortvorher gehet, ist im Masculino und Fäminino nurallein der Vocativ üblich, weil die übrigen Endun-gen, wegen der individuellen Bedeutungen des Wor-tes, ein oder das andere Bestimmungswort nochwen-dig machen. Der'Vocativ lautet auch hier, wieder Nominativ lauten müßte: Weiser! Gelehr-ter! Oberster!
Wenn einigeWörter dieser Art, mit Auslassungdes bestimmten Artikels, als eigene Nahmen ge-braucht werden, so müssen sie allerdings nach dieserForm gebeuget werden: Beklagter antwortete,für der Äellagte; geklagten Aussage nach,für des ^.eilagren; Oberster Mellvill an Ca-rolina will, nicht Oberst Mellvill, auch nichtOberste d^cllvill; so gemein es auch ist, an die-sem Worte alle Biegungssylben abzubeissen. Manmerke beyläufig die falsche Schreibart Obriste für
Oberste;