Druckschrift 
Herzoglich-Mecklenburgisches Contributions-Edict, wornach in den Herzoglichen Aemtern und Domainen die Hufensteuer, ferner in den Ritterschaftlichen- und Kloster-Gütern Rostocker-Districts-Oertern auch Städtischen Cämmerey- und Oeconomie-Gütern die diesjährige Contribution zu erlegen : Schwerin, den 6. Novemb. 1786.
Entstehung
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Wir gebieten und befehlen demnach manniglichen,daß ein jeder das Seinige, und zwar bey Strafe, aufdes Saumigen Schaden und Unkosten unfehlbar erge-henden Cxecution, vorgeschriedenermaaßen entrichtensoll.

Urkundlich haben Wir dieses Tontributions-Edictmit Unserm Handzeichen und Jnstegel gewöhnlicher-maßen zu publiciren befohlen. Gegeben auf UnsrerVeftung Schwerin , den 6ten November 1786.

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