Vorrede.
ch würde zu stmt kommen, wenn ich dm
C \J großen Werth dieses Buchs des Taci-tus, von Deutschlands Lage, Sitten und Völ-kern, den es in vieler Rücksicht, besondersfür- uns Deutsche hat, hier auseinander se-tzen und anpreisen wollte. Gebauer, der be-rühmte ehemalige Rechtslehrer zu GöttingeN /nennt es mit Recht in seinen Vestigiis JurisGennanici ein goldenes Buch, auf welchesunsere Nation stolz seyn kann. Seines ent-schiedenen ausgebreiteten Nutzens wegen, ver-dient es auch gewiß zum weitern Gebrauch be-
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