viii Vorrede.
sannt gemacht, und für Deutsche mehr bearbeitetzu werden. Jeder, der auf Cultur und Wis-senschaft Anspruch macht; jeder, der sein Va-terland liebt, sollte es lesen, studieren, undmit Anwendung auf sich, und auf sein Zeit-alter benutzen. Dem Gelehrten ist es feineQuelle, oder ein Handbuch in Absicht aufdeutsche Statistik, deutsches Recht, ) unddeutsche Alterthümer; und ie öfter er dasselbestudiert, und ie mehr sich seine Kenntnisse inden erwähnten Fächern erweitern: desto mehrklärt sich auf, desto ergiebiger ist die Fundgrubedes Schriftstellers. Der Studierende, beson-ders der Jurist, sollte in der Geschichte seinesVaterlandes damit den Anfang machen, undes immer vor Augen haben, darauf hinsam-meln, daraus schöpfen.
Um so mehr schmeichle ich mir, daß meinUnternehmen Beyfall gewinne, wenn ich auchlange das Ziel nicht erreiche, und lange derErwartung nicht, entspreche, welche vielleichtdie von der Vcrlagshaudlung geschehene An-
kündi-