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Siebentes Kapitel.
Von den Hauptern der Volksstamme, undvon den Heerführern undPriestern.
ey der Wahl ihrer Haupter a) sehen sie auf edleAbkunft b); bey ihren Heerführern c) auf Ta-pferkeit *). Auch haben die Häupter keine unumfchränk«
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z) Tacitus bediente sich des Ausdrucks: der Könige;der aber in der römischen Sprache, am wenigstenhier, nicht allemal königliche Maiestat und Gewaltbezeichnet. Könige und Fürsten , nach unserem Be<griffe, hatten die deutschen Völker nicht, wenn wirvon der grossen Menge einige wenige Stamme, (S.Kap. 25. und 43., vcrgl. Kap. 44. und die Anmerkt.),und auch diese mit Einschränkung, ausnehmen: ihreganze Verfassung, alle ihre Handlungen, Sitten undAnstalten athmeten Freyheit, die sie über alleS lieb-(en; sie hatten kaum Begriffe von Oberherrn undUnterthan, von Staat und Bürger. Man nenntalso nur sehr uneigentlich und mißbräuchlich ihreHaupter (S. von ihnen das nfc und i2te Kapiteld. B.), Könige und Fürsten. Fulda sagt in seinerPrcisschrift über die deutschen Hauptdi»iccce: „IhreKönige sind theils nur der hohe Adel, theils einRoüttschcs Verderb. Ariyvift's 1\i<i galt nicht zu
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