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daß zwey und drey Tage verstreichen, bis sie herbey-zögern o). Wie's dem Haufen gefällt p), so lassenfit sich bewaffnet q) nieder. Die Priester r), diehier 8) auch daö Recht zu strafen habeii t), gebieten
Stil.
o) Sie zaudern mit Ficiß, und nehmen sich hübsch $tildaju, daß sie ia nicht an dem bestimmten Tage er,scheinen. Bey den Gallcrn hingegen (G. Cäsar G-K. V. 56.) war es anders; man eilte zur Versainm-lung, da der letzte auf martervolle Art hingerichtetwurde.
x) Eine Zweydeutigkeit im Ausdruck; sowohl in Anst«hung der Ordnung, wie sie sich setzten, als auch derZeit, wenn sie sich setzten.
q) Wie wenn sie m den Krieg ziehen wollen. Die Deut,schcn waren zu allen Feiten (S. Kap. 13. d. B. zuAns.) bewaffnet, damit sie immer, auch wenn sievon dem Feind überfallen würden, zum Streit ge,rüstet waren. Auch die Galler (S. an dem erst an-gef. O.) fanden sich in voller Rüstung zu ihren Land,tagen, ein.
r) Cs wurden vermuthlich die Landtagsgescha'ffte mitgottesdienstlichcn Handlungen, vielleicht mit einemOpfer, eröffnet.
?) Zu der Feit.
r) Sie hatten die Aufsicht über Zucht und Ordnung, und,welches hier nothwendig war, freye Macht z-u stra-
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