als sie. Irgend einem Menschen f) die Herberge ver-sagen, wird für schandlich gehalten g). Jeder bewir-thet K) nach Vermögen ***) mit dem zubereiteten
Mahle,
der Nationalncigung zum Trunke S. 73.) bemerkt,bey der Nation so tieft Wurzeln geschlagen, daß sienoch im eilften Jahrhundert — förMüM „DieDeutschen, sagt Jakob Wimpfeling . Cdcym Schcrdim ersten Tom. S. 199.)/ der zu Anfang desselbenlebte, üben nicht allein unter sich selbst, sondern auchgegen Fremde und - Ankömmlinge, die Gastfreund-schaft aus. Sie schließen ihre Pforten nicht nurden Gasten leichtlich auf, sondern zeigen auch denIrrenden mit Freundlichkeit den Weg u. s. ro.,,
I) Er sey, wer er wolle. Die Römer aber nahmennur diejenigen auf, welche ihnen schon als Gastfreun-de bekannt waren, oder durch Kennzeichen ihr Gast-recht darthun konnten.
g) Nach den Gesetzen beym Lindenbrog (@. d. SchützSchutzschr. 2TH. S. 49- 50. ) wurde der Uebertrct-ter der Gastfreyhcir hart bestraft, und am strengstenbey den Gothen und Obotriten.
V) Vergl. Cäsar. G. Kr. VI. 23. Mela III. z. Diodor .Sie. V. 34.
***) Oder nach seinen Umstanden: der Reiche oder Be»güterte bewirthete (nach altdeutscher Art) herrlich,und der Unbemittelte gab wenigstens, was er halte,lind nur auftragen konnte.