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und die ganze Familie *) nimmt Genugthuung an 6):zum Besten füv'6 gemeine Wesen e), da Feindschaftenbey der Freyheit gefährlicher sind.. Kein Volk ist devBewirthung und der Gasrfrcyheit **) so sehr ergeben,
als
der, tind jcdcr andere Bclcidiger, mußte Genug»thnung gcwabrei,; und cs war die Strafe an Viehbestimmt, daß der beleidigte Theil nicht zu öMfowden, konnte. S. Kap. 12. 1) d. B. und ?ncan inseiner Pharsalia I. V. 457. folg. wegen der Ursachen,warum der Todischlag an VM bestraft wurde. OieErmordung eines Feindes war nach dem Waffen-und Fehdenrecht in ihren Augen nicht d.?s großeVerbrechen, und der Tod an sich bey ihnen keineeigentliche Strafe,
*) Die ganze Familie des Gctödtetcn, mit welcherFriede gemacht w'.ude.
d) Bekommt das Wehrgeld, so hieß die Buße oder devWerth (der vielleicht schon auf den Kopf eines jedenEdel» und Freyen nach Verhältnis gesetzt war) inden mittkern Zeiten.
e) Hingegen zum Nachtheil und Verderben, wenn Feind-schaft, Groll und Fehden unter freyen und hewaf»ncten Leuten bey dem kriegerischen Charakter derNation fortgedauert halten.
*+.) Ausscrordcntlich war ihre .Neigung zur Gastfrey-,hcit und Gastfreundschaft, die auch in der Folgewegen des Mißbrauchs einaeschrankt wurde. Dicssschölle Tugend hatte, wie Herr ^'etersen (in s. Gesch.