Druckschrift 
C. C. Tacitus von Deutschlands Lage, Sitten und Völkern : Mit erklärenden Anmerkungen, einigen Ausführungen udn Abhandlungen, und einem geographisch-historischen Wörterbuche / von Johann Heinrich Martin Ernesti, öffentlichem ordentlichem Professor an dem Herzoglichen akademischen Gymnasio Casimiriano zu Coburg
Entstehung
Seite
139
Einzelbild herunterladen
 

*-==3<S i 3><P<==~4 139

und die ganze Familie *) nimmt Genugthuung an 6):zum Besten füv'6 gemeine Wesen e), da Feindschaftenbey der Freyheit gefährlicher sind.. Kein Volk ist devBewirthung und der Gasrfrcyheit **) so sehr ergeben,

als

der, tind jcdcr andere Bclcidiger, mußte Genug»thnung gcwabrei,; und cs war die Strafe an Viehbestimmt, daß der beleidigte Theil nicht zu öMfowden, konnte. S. Kap. 12. 1) d. B. und ?ncan inseiner Pharsalia I. V. 457. folg. wegen der Ursachen,warum der Todischlag an VM bestraft wurde. OieErmordung eines Feindes war nach dem Waffen-und Fehdenrecht in ihren Augen nicht d.?s großeVerbrechen, und der Tod an sich bey ihnen keineeigentliche Strafe,

*) Die ganze Familie des Gctödtetcn, mit welcherFriede gemacht w'.ude.

d) Bekommt das Wehrgeld, so hieß die Buße oder devWerth (der vielleicht schon auf den Kopf eines jedenEdel» und Freyen nach Verhältnis gesetzt war) inden mittkern Zeiten.

e) Hingegen zum Nachtheil und Verderben, wenn Feind-schaft, Groll und Fehden unter freyen und hewaf»ncten Leuten bey dem kriegerischen Charakter derNation fortgedauert halten.

*+.) Ausscrordcntlich war ihre .Neigung zur Gastfrey-,hcit und Gastfreundschaft, die auch in der Folgewegen des Mißbrauchs einaeschrankt wurde. Dicssschölle Tugend hatte, wie Herr ^'etersen (in s. Gesch.