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serr« Königlichen Schloß zu Prag den 15. Tag des MonathsMartli amw 1603. unserer Reich, des Römschcn in zz.deSH!»ig.iri>chc» 36. und des Vöhaimischm auch.im zz.
Rudolff.
L. von Stralendorff v. a
Ad Mandatum Sacrae C«sarcasMajestatis pröprium.
G. Hertell.
vir.
Mergnädigster Kayferlicher Befehl an t>«iHochEdlen Rath zn Nürnberg den 23.Wlavtii 1688.
Leopold von GOttes Gnaden, ErwählterRömischer Kayser 2c: iz.
il^^^hrsame liebe Getreue. Uns ist zu unsern nicht geringenMisifailenvorkomme», was gestatt in uilterschiedlichmStädten und Orten, fast durch das gantze heilige R-R- allerhand private heimliche Winckeldruckerenen \\\ demgemeinen Wesen sonst sehr nützlichen Büchcrhandcls höchsteilNachtheil und Schaden, wie nicht weniger Nuserm und II»-screr Vorfahren im S$. R- N. ausgclaßcncnV.'rordnvngei»$11 wlöer eingeführet und gestattet werden wollen.
Wann wir aber dergleichen gefährliche und Unserer höch»stcn Kayserlichcn Zluthorüät zu widerlauffende Mißdräucheferner nicht gestatten, sondern in allwcg abgestellet sehen wollen^
Als befehlen Wir euch hiermit gnädigst und ernstlich, daßihr alle unter euch eingeschlichene heimliche Buchdrucker qe--bührcnder maßen abstraffct, und wieder abschaffet, auch nachGelegenheit des Orts auf eine c-ewiße Anzahl restringiret? und«lies Crnsis daran seyet, daß nicht so viel unnöthige Buch»brucker Jungen aufgenommen und gcleeuet werden, sondernmittelst Einführung einer sichern Anzahl der Druckcrcycu dasBücherwesen in einGeßere Ordnmig gebracht werden möge.