Teil eines Werkes 
Theil 2 (1740) Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey
Entstehung
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hen solle, alles mdj unsern Innhalc unsers vorbesizZ,ten öffentliche» Evicts.

VI Claßis.

ImChur-Kreiß

Die Buchdrucker sollen von einem Bogen ,'wenu 100Exemplaria geliefert, uud emtzelne Bogen ge-druckt werden, nehmen i Gülden.Vor ein Patent 14 Groschen.Wenn sie aber das Pappier nicht selber geben, nach-dem die Schrifft ist, vom Bogen 17. ig.gr.Worunter doch gantze Opera oder Tractats nicht ge-zogen, sondern haben sich die Drucker dißfalls mitden Verlegern selbst, doch also zu vergleichen, daßsie keinen zur Ungebühr übernehmen.

Im Meißnischen Kreiß

Von einem Bogen zu drucken, davon behält der Au-Lor loo Exemplaria frei) 1 fl. z gr.

Von einem Patent, darzu der Drucker das Pappiergiebst i fi.

Won jedem nachgeschoßenen Bogen, so über die 100Eremplaria geliefert werden, von gemeine!,Schulgattungen von 24. Bogen 21 Pfennige,und giebt der Drucker das Pappier.

Andere Drück, und auf ander Pappier, darum wirdsich der Autor mit dem Buchdrucker zu verglei/chen wissen.

Im Leipzigee'KveißWon einem Ballen in Octav, Quart, Folio , Mittel««

Schrifft 5 fl. auf Eremplaria.Wenn aber weniger als 1000 Eremplaria gedruckt

werden , von einem Ballen 6 ft.

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