Teil eines Werkes 
Theil 2 (1740) Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey
Entstehung
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innen angesetzten und W nach Gestalt Lh-v Sachen vvi behalte-«ncn Straf, "weiche die Ubacmci' iel'csiiiahls «nnachlaßigbüßen und zu bezahlen schuldig |cun, und angehalten werde«sollen.

Also sollen zu solchem Wcrck und Handel ehrliche gnt> im*verleumd e Personen gezogen und gebrauch! werden / welche sichauch hernach ln'ihrciu Thun und^elicii so wohl in» - aiü uusser-halb derDruckcrcycn c^ncs vernünfftigcn / bescheidene» und er--baren Wandels zu bcfleissen habe»,/ it

Damit nun dieier Ordnung und dem darinnen enthaltenengetreu und eiff, ig nachgclebet werde; also sollen vvn denn, Buch-druckcr» Zwei) zu Vorgehcrn , und vvn denen Gesellen Zwey zuAssessorn/ n'.it Observirung der Ptiri-ät, erwchlct, und proConfirmativne denen Vier Hcrren Censoribns vorgeschlagen wer-den, welche vördcrst dieser Ordnung seilten fleißig nachkam-wen, und damit es auch vou andern geschehe, emsige Sorglalttragen, aber nichts darwidcx einschleichcn laßen sollen- Ausdenen Vouzchern wird der altere jtdesmals den Vvrsilz und dieCassa zur Einnahm und Ausgsb in Verwahrung/' der jüngereaber das Protocoll zuführen, und alles genau ans- und einzu-schreiben i hiugegeu der altere Geselle bey denen Leßioiicn, odersonsten privatim, die Stelle eines Referendar», uuo der jüngereeines Caßiers zu vertreten, dahcro uebst dem altern Vorgehe«auch einen Schlüßcl zur Cassa haben. Diese Viere sollen w.ihr»hasste, bescheidene und vernandige Personen seyn, und keinesöffentlichen Lasters lvnncn bcschuloigec werden; In diese Cajsasoll mi icrcrn Einschreiben und lossprechen eines LchrjungensgoKreutzer , von emem Postulats Gulden, dann iede Meß,oder das h/ l x Jahr vvn einen Buchdrucker zo.Krcuizcr, vo»einem Gesellen 20 Kreutzer von cau-m Corneliv aber 40 Krentzerbezahlt weiden; unter denen Gesellen aber der neuerlich eilige-«führte Misbrauch, wegen der sogenannten Bratit, Verichenck-ung des Kindeo, und was dergleichen mehr, allerdings und beyStraft eines Güldcns, von jeder llbcrtrctung, abgestellet undverbothen seyn; So es sich auch fügte, daß ein Cornelius bei)einen Buchdrucker stünde, der leinen Gesellen hatie, wurde der-selbige sein Cornn?en-Ge!d bey icdcr Meß , und zwar in solchemFall 1 Gulden,ndieCassam, die übrigens Gülden aber einergantzeuGesclifchafftwenn soicbe''cysammcn zu bezahlen haben.Es käuflich ej» besonders Schreib und Matrieul-aufgerichtek

wcrs